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eine Linktauschanfrage war so gesehen immerschon eine Werbemail.... vor allem wenn der gleiche Text für zig Linktauschanfragen genutzt wird...uwew hat geschrieben:Hi,
folgende Heise Meldung kam eben über den Heise Ticker:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/84048
Darin wird per Gericht entscheiden, das jedes E-Mailanschreiben an einen unbekannten Kontakt verboten ist.
Zählt eine Linktauschanfrage jetzt zu Werbemail. Bzw. ist generell jeder E-mail - fremd - Kontakt verboten?
Das ist nichts neues. Natürlich ist eine Linktauschanfrage eine Werbemail, die als potentieller Spam abmahngefährdet ist.uwew hat geschrieben:Darin wird per Gericht entscheiden, das jedes E-Mailanschreiben an einen unbekannten Kontakt verboten ist.
Zählt eine Linktauschanfrage jetzt zu Werbemail. Bzw. ist generell jeder E-mail - fremd - Kontakt verboten?
Könntest du bitte die Stelle zitieren wo das steht ?uwew hat geschrieben: Darin wird per Gericht entscheiden, das jedes E-Mailanschreiben an einen unbekannten Kontakt verboten ist.
Natürlich ist sie verboten. Ob man jetzt Geld gegen Ware oder Link gegen Link tauscht, nimmt sich nicht.uwew hat geschrieben:Ist die Frage ob eine Linktauschanfrage Werbung ist. Oder doch generell verboten?
Nunja... was ist eine Linktauschanfrage?John hat geschrieben: Linktausch Anfragen sind natürlich nicht verboten !
klar... die werbung im Postkasten bleibt erlaubt...shapeshifter hat geschrieben:Demnach steht das Urteil konkret in Konflikt mit dem gesamtem realworld-Bereich Direktmarketing und Post-Mailings.
Der nächste X-Markt-, Lotterie- oder sonstwas-Flyer in Eurem Postkasten soll also erlaubt bleiben und eine Email wid direkt rechtswidrig ?