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Link Tausch per Mail anschreiben nicht mehr zulässig?

Ein wichtiges Thema für einige Suchmaschinen. Dieses Unterforum dient zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema Link-Marketing, Linkbaits, Widgets, Ideen die Linkerati zu finden und wecken!

(Kein Link Farm / Linktausch Börse usw.)
uwew
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Beitrag von uwew » 22.01.2007, 16:46

Hi,
folgende Heise Meldung kam eben über den Heise Ticker:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/84048
Darin wird per Gericht entscheiden, das jedes E-Mailanschreiben an einen unbekannten Kontakt verboten ist.
Zählt eine Linktauschanfrage jetzt zu Werbemail. Bzw. ist generell jeder E-mail - fremd - Kontakt verboten?
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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.01.2007, 17:01

uwew hat geschrieben:Hi,
folgende Heise Meldung kam eben über den Heise Ticker:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/84048
Darin wird per Gericht entscheiden, das jedes E-Mailanschreiben an einen unbekannten Kontakt verboten ist.
Zählt eine Linktauschanfrage jetzt zu Werbemail. Bzw. ist generell jeder E-mail - fremd - Kontakt verboten?
eine Linktauschanfrage war so gesehen immerschon eine Werbemail.... vor allem wenn der gleiche Text für zig Linktauschanfragen genutzt wird...

oldInternetUser
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Beitrag von oldInternetUser » 22.01.2007, 17:02

uwew hat geschrieben:Darin wird per Gericht entscheiden, das jedes E-Mailanschreiben an einen unbekannten Kontakt verboten ist.
Zählt eine Linktauschanfrage jetzt zu Werbemail. Bzw. ist generell jeder E-mail - fremd - Kontakt verboten?
Das ist nichts neues. Natürlich ist eine Linktauschanfrage eine Werbemail, die als potentieller Spam abmahngefährdet ist.

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uwew
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Beitrag von uwew » 22.01.2007, 17:10

Jo, aber ich werbe doch für nichts. Will ja nichts verkaufen.
Es geht ja nur um einen Tausch. Hat da jemand schon mal gerichtlich Erfahrungen gesammelt?
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John
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Beitrag von John » 22.01.2007, 17:10

uwew hat geschrieben: Darin wird per Gericht entscheiden, das jedes E-Mailanschreiben an einen unbekannten Kontakt verboten ist.
Könntest du bitte die Stelle zitieren wo das steht ?

Linktausch Anfragen sind natürlich nicht verboten !

uwew
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Beitrag von uwew » 22.01.2007, 17:12

@ John

"Nach der jetzt geltenden Rechtslage sei E-Mail-Werbung nur noch zulässig, wenn entweder eine ausdrückliche Einwilligung vorliege oder sich diese aus konkreten Umständen, wie etwa der Anforderung von Werbematerial, ergebe."

Ist die Frage ob eine Linktauschanfrage Werbung ist. Oder doch generell verboten?
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shapeshifter
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Beitrag von shapeshifter » 22.01.2007, 17:20

Demnach steht das Urteil konkret in Konflikt mit dem gesamtem realworld-Bereich Direktmarketing und Post-Mailings.
Der nächste X-Markt-, Lotterie- oder sonstwas-Flyer in Eurem Postkasten soll also erlaubt bleiben und eine Email wid direkt rechtswidrig ?

Oder anders ?
Wie generiere ich in Zukunft eigentlich B2B-Beziehungen ?

chrizz
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Beitrag von chrizz » 22.01.2007, 17:22

wenn auf der seite steht, kontaktieren sie mich für linktauschanfragen, dann ist es zulässig. wenn das nicht da steht dann nicht. so wäre zumin. mein rechtsverständnis.

@john:
hier

anmerkung: allerdings finde ich die erklärung von heise zum thema privatperson/gewerbetreibende ziemlich verwirrend.

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Beitrag von oldInternetUser » 22.01.2007, 17:23

uwew hat geschrieben:Ist die Frage ob eine Linktauschanfrage Werbung ist. Oder doch generell verboten?
Natürlich ist sie verboten. Ob man jetzt Geld gegen Ware oder Link gegen Link tauscht, nimmt sich nicht.

Der Empfänger muß Zeit aufwenden, die Nachricht zu lesen, für den Versender entstehen praktisch keine Kosten (wie beim Telefonat / Zeit bzw. bei der Papierform). Also kann der Versender ein Massenverfahren betreiben - dem soll Einhalt geboten werden.

Legitim ist es, wenn ich auf meiner Domain Produkte anbiete und mich deshalb jemand anderes per Mail anschreibt - weil er einen Kostenvoranschlag will, weitere Fragen hat usw.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.01.2007, 17:23

John hat geschrieben: Linktausch Anfragen sind natürlich nicht verboten !
Nunja... was ist eine Linktauschanfrage?

Es wird etwas angeboten (ein Link) und dafür eine Gegenleistung (ein Link) erwartet...

und in jeder Werbemail wird etwas angeboten und dafür eine Gegenleistung erwartet...

also warum sollte eine Linktauschanfrage dann keine Werbemail sein?

auch dient eine Linktauschanfrage einzig und allein dem Ausbau des eigenen Geschäftes -> bessere Position bei Google, ggf. direkt Traffic über den Link -> also ein gewerblicher Hintergrund...

hmm... wie willst du mir jetzt erklären, dass eine Linktauschanfrage keine Werbemail ist?

chrizz
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Beitrag von chrizz » 22.01.2007, 17:26

so direkt würde ich das nicht sehen.
zumin finde ich in meinem briefkasten nicht täglich 100 neue briefe. dann wäre es spätestens an der zeit auch darüber nachzudenken. aber ie möglichkeiten mit emails sind weitaus interessanter für spammer. kostet nämlich kaum was. nen ostmailig geht schon gut ins geld.
was b2b IMHO angeht: ich würde sagen, sobald da irgendwie steht, kontaktieren sie uns wenn sie fragen haben, kann man durchaus nachfragen ob interesse besteht. allerdings sollte das dann nicht in form von massenmailings passieren sondern individuell. andere möglichkeitist postalisch die leute anzuschreiben.

edit: telefon ist auch im b2b unzulässig
weitere Infos IHK Dortmund (leider Stand 2004)
Zuletzt geändert von chrizz am 22.01.2007, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.

patrick0815
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Beitrag von patrick0815 » 22.01.2007, 17:30

Dann biete halt erstmal nur an, dass du bereit bist die angeschriebene Seite zu verlinken. Erstmal ohne Gegenleistung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne würden wir Ihre Seite xy.de auf unserer Seite presäntieren. Bei Interesse melden Sie sich doch unverbindlich bei uns.

blablabla

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.01.2007, 17:55

shapeshifter hat geschrieben:Demnach steht das Urteil konkret in Konflikt mit dem gesamtem realworld-Bereich Direktmarketing und Post-Mailings.
Der nächste X-Markt-, Lotterie- oder sonstwas-Flyer in Eurem Postkasten soll also erlaubt bleiben und eine Email wid direkt rechtswidrig ?
klar... die werbung im Postkasten bleibt erlaubt...

nur ist da die Kostenstruktur ganz anders... wer dich so erreichen möchte zahlt immerhin ein paar cent für den Druck und ein paar weitere cent für die Verteilung...

wenn wir jetzt mal zusammen für beides 5 cent rechnen, wären es bei 1 Mio Empfänger sofort Kosten in Höhe von 50.000 Euro... wobei 5cent schon ziemlich niedrig angesetzt ist... dies gilt dann auch nur für Werbung, die man an alle Haushalte von Schülern verteilen lässt...

wenn man gezielt bestimmte Branchen anschreiben möchte, kommt man pro Werbebrief schnell auf Kosten von 50 cent, inkl. Zustellung... also 500.000 Euro um 1 Mio Empfänger zu erreichen...

eine Massenmail an 1 Mio Empfänger kostet so gut wie nichts...

und nu stell dir mal vor, man würde jetzt Werbung per eMail grundsätzlich erlauben... da bräuchteste dein eMailclient garnicht mehr starten... mit dem löschen kommste eh nicht mehr nach...

shapeshifter
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Beitrag von shapeshifter » 22.01.2007, 19:04

Kein Argument !

Ich bin bei teurer oder aufwendiger Werbung nicht weniger genervt ........
Ausgehend vom Betroffenen (Briefkasteninhaber) ist der Aufwand, der für die Werbung betrieben wurde absolut irrelevant.
Das Resultat ist identisch.

Ich sehe das Problem beim Konsumenten - wer seine Email übers web verteilt, ist schon selbst schuld. (ouch)

Nun - räusper - natürlich gilt es, sich diesem Problem im Sinne des Konsumenten (der Masse, des Volkes) oder des genervten B2B-Partners anzunehmen - in soweit bleibt den Gerichten natürlich nicht anderes übrig, als eine Form der Beschränkung für Werbende zu finden.

Die Argumentation im Urteil schlägt jedoch in folgender Hinsicht fehl:
- Spam-Filter sind in der Tat irrelevant. Das ist aber auch der falsche gedankliche Ansatz.
- Werbung, und vor allem Werbumg im B2B Sektor darf nicht derart eingeschränkt sein. Elektronische Mittel zur Werbung und Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen dürfen keinem grundsätzlichen Verfügbarkeitsverbot unterliegen. Das ist Pauschalrecht aus Hilflosigkeit.
- Die Entmündigung des Konsumenten in Form dieses Verbots (Ich, der ich elektronische Mittel nutzen möchte, MUSS in der Lage sein entweder selbst oder durch Services zu entscheiden ob ein Angebot relevant für mich ist) ist nicht tragbar. Ich muss auch entscheiden, wie ich mit der ständigen Postwerbung von F.ABER umgehe. Und zu entscheiden, ob ich eine Email als SPAM tagge - MUSS drin sein.

Aufgabe der Rechtsprechung ist es eine Lösung zu finden, die einerseits die Möglichkeiten der elektronischen Werbung nicht pauschal untergräbt und anderseits dem Konsumenten seine Entscheidungsfreiheit lässt, ohne ihn einem erhöhten Risiko von Post-, Email- oder WasAuchImmer-Flut auszusetzen.

Stichworte: Whitelists, Provider verpflichten Blacklists zu führen, spammer schneller verhaften und entsorgen

Was war eigentlich das Problem mit dem:
1x werben ->
bei pos. Antwort weiter werben / bei neg. o. keiner Antwort Verbot weiterer Werbung
????????

Alternativlösung:
Alle Bausparer und VWL-Ameisen mit dem Bedürfnis nach dem "Axa Gefühl" pauschal mit "Essen auf Rädern" und nem tägl. Schokolädchen auf dem Kopfkissen bedienen. Dann wäre auch Ruhe.

Schnipsel
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Beitrag von Schnipsel » 22.01.2007, 20:04

Hä? was hat eine Anfrage zu Linktausch mit Werbung zu tun... Darf ich vielleicht einem neuen Kontakt auch keinen Brief mehr schreiben, und um ein Schäferstündchen anfragen... Man kann auch etwas hineininterpretieren, was so nicht gemeint ist.

Und ausserdem frage ich meist eh telefonisch an. Das hat den Vorteil, dass es meist viel schneller von statten geht.

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