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Link Tausch per Mail anschreiben nicht mehr zulässig?

Ein wichtiges Thema für einige Suchmaschinen. Dieses Unterforum dient zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema Link-Marketing, Linkbaits, Widgets, Ideen die Linkerati zu finden und wecken!

(Kein Link Farm / Linktausch Börse usw.)
Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 19.04.2007, 17:59

Wenn Dich aber ein Händler ungefragt per mail fragt, ob er Dir ein bestimmtes Produkt besorgen darf, dann ... ja was wohl?
Gut, wenn ich das richtig verstanden habe, kann man nicht ausdrücklich nach einem Linktausch fragen, weil das Anfrage und Angebot in einem ist.

Aber die Anfrage nach einer Werbemöglichkeit, ohne das böse Wort "Tausch" zu verwenden, geht hoffentlich?

MfG
Thomas

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oldInternetUser
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Beitrag von oldInternetUser » 19.04.2007, 18:03

Meine Güte, ist das denn so schwer zu begreifen:

Weil ich eine Mail ohne großen Mehraufwand nicht nur an 10, sondern auch an 1000, 10.000 oder 100.000 Leute versenden kann, ohne daß mir große Kosten entstehen, soll diesen Verwendungszwecken ein Riegel vorgeschoben werden.

Und ich will keine 100.000 Angebote für Sumaoptimierung, Webseitengestaltung, Werbemöglichkeiten usw. täglich in meinem Postfach haben.

Natürlich können mich Interessenten (entweder kalt per Mail oder per Kontaktformular) auf meine Dienstleistungen / Produkte ansprechen, die ich auf meiner Domain anbiete. Aber alles andere ist - zu Recht - abmahngefährdet.

Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 19.04.2007, 18:16

oldInternetUser hat geschrieben:Weil ich eine Mail ohne großen Mehraufwand nicht nur an 10, sondern auch an 1000, 10.000 oder 100.000 Leute versenden kann, ohne daß mir große Kosten entstehen, soll diesen Verwendungszwecken ein Riegel vorgeschoben werden.
Das mag der ursprüngliche Zweck der Regelungen sein, die tatsächlichen Verbote sind aber umfassender. Wenn ich nicht irgendwas völlig falsch verstanden habe, geht es eben nicht nur um Massen-Mails. Es soll schon Verurteilungen wegen einer einzelnen, individuellen E-Mail gegeben haben - weil Werbung per E-Mail eben nach §7 UWG nur mit Einwilligung erlaubt ist.

MfG
Thomas

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Beitrag von oldInternetUser » 19.04.2007, 18:29

Thomas2 hat geschrieben:Es soll schon Verurteilungen wegen einer einzelnen, individuellen E-Mail gegeben haben - weil Werbung per E-Mail eben nach §7 UWG nur mit Einwilligung erlaubt ist.
Selbstverständlich dürfte es in den meisten Fällen einer Verurteilung immer nur um die einzelne Mail gehen, die jemand bestimmtes erhalten hat.

Aber da Werbebriefe den Aussender satt Geld kosten (im Unterschied zu Mails), sind diese bsp. immer zulässig (an Geschäftskunden und an Privatpersonen), während Telefonate an Privatpersonen verboten und an Geschäftskunden unter Einschränkungen erlaubt sind (die kosten Zeit).

Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 19.04.2007, 18:55

oldInternetUser hat geschrieben:Aber da Werbebriefe den Aussender satt Geld kosten (im Unterschied zu Mails), sind diese bsp. immer zulässig (an Geschäftskunden und an Privatpersonen), während Telefonate an Privatpersonen verboten und an Geschäftskunden unter Einschränkungen erlaubt sind (die kosten Zeit).
Das ist mir soweit schon klar und das finde ich auch sinnvoll. Nur irgendeinen Verwendungszweck muss der E-Mail-Dienst ja auch noch haben, sonst könnte man ihn gleich abschaffen. Soweit ich verstanden habe, ist es nicht nur problematisch, extrem viele E-Mails verschicken, sondern auch, überhaupt E-Mails mit Werbung zu verschicken (und wenns nur eine ist).

Wenn der Händler nun aber nicht per E-Mail für seine Waren werben darf, muss doch wenigstens der Kunde anfragen dürfen. So hoffe ich doch, dass ich als Kunde per E-Mail bei einem Händler anfragen darf, ob er ein bestimmtes nicht auf der Website beworbenes Produkt ebenfalls liefern kann. Jedenfalls kenne ich kein Gesetz, das dagegen spricht.

Nur warum soll jetzt beim Linktausch verboten sein, was ansonsten erlaubt ist? Warum soll ich einen Autohändler nach einem Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung fragen dürfen, einen Websitebetreiber aber nicht nach einer Werbefläche? Die entsprechende E-Mail hat ja keine Werbung als Inhalt, sondern eine Anfrage??

MfG
Thomas

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Beitrag von oldInternetUser » 19.04.2007, 19:26

Thomas2 hat geschrieben:Wenn der Händler nun aber nicht per E-Mail für seine Waren werben darf, muss doch wenigstens der Kunde anfragen dürfen. So hoffe ich doch, dass ich als Kunde per E-Mail bei einem Händler anfragen darf, ob er ein bestimmtes nicht auf der Website beworbenes Produkt ebenfalls liefern kann. Jedenfalls kenne ich kein Gesetz, das dagegen spricht.
Wenn ein Händler rote Pullis anbietet und Du per Mail fragst, ob es auch blaue gibt, dann wird dir niemand eine Abmahnung schicken. Wenn Du aber nach ganz anderen Artikeln fragst, die nichts mit den angebotenen Produkten zu tun haben, dann könnte das - zu Recht - Ärger geben.
Thomas2 hat geschrieben:Nur warum soll jetzt beim Linktausch verboten sein, was ansonsten erlaubt ist? Warum soll ich einen Autohändler nach einem Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung fragen dürfen, einen Websitebetreiber aber nicht nach einer Werbefläche? Die entsprechende E-Mail hat ja keine Werbung als Inhalt, sondern eine Anfrage??
Wenn die Domain Werbung verkauft, ist das ein Produkt dieser Domain, also kannst Du anfragen. Wenn die Domain darüber aber nichts aussagt, dann gilt dasselbe wie oben.

Sprich: Es gibt genügend Domains, die haben weder Werbung noch Linktausch - und für die ist es ein Ärgernis und eine Abmahnmöglichkeit, wenn sie deshalb angefragt werden. Für einen Anruf gilt dasselbe - eine Domain ist schließlich nicht zuallererst eine Werbefläche.

Versetz dich einfach einmal mit einem gesunden Menschenverstand in die Situation eines Domainbesitzers, der von all diesen Dingen und von Sumas keine Ahnung hat und dem entweder sein Schwiegersohn oder eine kleine Agentur aus seinem Ort die Domain gemacht hat. Für den ist deine Anfrage Spam.

Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 19.04.2007, 21:27

oldInternetUser hat geschrieben:Wenn ein Händler rote Pullis anbietet und Du per Mail fragst, ob es auch blaue gibt, dann wird dir niemand eine Abmahnung schicken. Wenn Du aber nach ganz anderen Artikeln fragst, die nichts mit den angebotenen Produkten zu tun haben, dann könnte das - zu Recht - Ärger geben.
Da ich niemanden verärgern will, frage ich natürlich nur bei Händlern an, die die gewünschte Ware vermutlich haben. Das hat bisher auch noch immer geklappt. Aber wenn man doch mal einem falschen Händler eine Anfrage schickt - was wäre da die Rechtsgrundlage für eine Abmahnung? Gut, man darf nicht wahllos unzählige Anfragen versenden, in der Hoffnung, dass vielleicht irgendend ein passender Adressat dabei ist. Aber sonst?
oldInternetUser hat geschrieben:Wenn die Domain Werbung verkauft, ist das ein Produkt dieser Domain, also kannst Du anfragen. Wenn die Domain darüber aber nichts aussagt, dann gilt dasselbe wie oben.
Gehen wir also mal davon aus, die Website hat bereits irgendwelche Werbung drauf, bittet aber nicht ausdrücklich um diesbezügliche Anfragen. Darf man jetzt per E-Mail anfragen, oder darf man nicht? Und wenn nein, warum nicht? Es gibt dazu ja durchaus widersprüchliche Ansichten. Es sollen auch schon Betreiber mit Werbung auf der Site wegen sowas abgemahnt haben.
oldInternetUser hat geschrieben:Sprich: Es gibt genügend Domains, die haben weder Werbung noch Linktausch - und für die ist es ein Ärgernis und eine Abmahnmöglichkeit, wenn sie deshalb angefragt werden. Für einen Anruf gilt dasselbe - eine Domain ist schließlich nicht zuallererst eine Werbefläche.

Versetz dich einfach einmal mit einem gesunden Menschenverstand in die Situation eines Domainbesitzers, der von all diesen Dingen und von Sumas keine Ahnung hat und dem entweder sein Schwiegersohn oder eine kleine Agentur aus seinem Ort die Domain gemacht hat. Für den ist deine Anfrage Spam.
Ja, möglicherweise. Wenn es sich um themenbezogene Seiten handelt vielleicht aber auch nicht, man darf doch die gegenseitige Verlinkung nicht nur aus SEO-Sicht sehen. Natürlich sollte man nur jemanden anschreiben, bei dem man ein Interesse erwartet, aber man kann halt auch mal danebenliegen.

Wie auch immer, eine Anfrage per E-Mail ist hier wohl auf jeden Fall unzulässig, aber was ist eine sinnvolle Alternative?. Soweit ich verstanden habe ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Anfrage auf Papier per Post schickt. Wenns denn so sein soll, meinetwegen, aber irgendwie finde ich es einfach bescheuert Internet-Angelegenheit per Briefpost zu verhandeln. Und wenn der andere kein Interesse hat, hat er mit Brief eher mehr Arbeit als mit der E-Mail und ist erst recht verärgert. Aber es hilft ja nichts, entweder man geht das Risiko einer Abmahnung ein oder man macht sich mit dem Brief lächerlich oder unbeliebt.

MfG
Thomas

asti995
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Beitrag von asti995 » 20.04.2007, 10:05

Thomas2 hat geschrieben:Wenns denn so sein soll, meinetwegen, aber irgendwie finde ich es einfach bescheuert Internet-Angelegenheit per Briefpost zu verhandeln.Und wenn der andere kein Interesse hat, hat er mit Brief eher mehr Arbeit als mit der E-Mail und ist erst recht verärgert. Aber es hilft ja nichts, entweder man geht das Risiko einer Abmahnung ein oder man macht sich mit dem Brief lächerlich oder unbeliebt.
Dem kann ich nur zustimmen. Und darüber hinaus verstehe ich nicht, warum man die Regelung nicht einfacher aufstellen kann. Wie wäre es mit einer eindeutigen Regelung, die ebenso einfach umzusetzen ist:

Wer keine Anfrage wünscht, packt auf seine Website einen Hinweis ins Impressum, das existiert bei ernstuznehmenden Seiten sowieso. Das kann jeder (egal ob Nachbarssohn oder Unternehmer). Somit ist eindeutig regelbar: Schickst Du eine Mail, ob ernstznehmend oder nicht, an jemanden, der ausdrücklich keine verlangt, kostet das möglicherweise (zu Recht) eine Abmahnung. Jeden Website Betreiber bzw. Verantwortlichen generell als "Uninteressiert" abzustempeln, verhindert doch nur, daß "Kooperationswillige" eingeschränkt werden.

Im Übrigen gab es ja unlängst eine Änderung über die "Quasi Signatur" einer eMail bei geschäftlicher Korrespondenz. Die Unternehmen mit denen ich zu tun habe, haben flux, mal eben, an jeder eMail jetzt einen Anhang mit den geforderten Informationen. Eine einfache Regelung, die jeder zügig umgesetzt hat, der eine ernsthafte Unternehmung betreibt.

Letztlich egal. Da ich keine 1000 Links tauschen, sondern ganz gezielt einzelne interessante Verbindungen knüpfen will, werde ich zum Telefonhöhrer greifen, oder mal eine Postkarte versenden. Was soll's.

Willkommen in der Zukunft.

Racer
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Beitrag von Racer » 20.04.2007, 11:31

Also ich freu mich jederzeit über Linkanfragen auch per Mail. Die üblichen Verdächtigen, die schon seit Monaten das ganze Netz mit ihren automatisierten Linkanfragen zuspammen, kann man bequem per Filter abfangen und ansonsten macht das Aufkommen an Linkanfragen im Vergleich zum restlichen Spam ja nur einen zu vernachlässigenden Prozentsatz aus. Lieber klicke ich mich durch 5 Linkanfragen, um eine richtig gute zu finden, als überhaupt keine mehr zu bekommen. Nur wenn ich mehrmals ablehne und trotzdem in schönster Regelmäßigkeit immer wieder dieselben Anfragen bekomme, werd ich giftig. :lol:

Daniel

phoenix
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Beitrag von phoenix » 20.04.2007, 12:12

Es ist schon etwas lächerlich, gegen die Spamflut wird nichts unternommen, es gibt keine Chancen etwas zu unternehmen, wenn einer meinen emailheader fälscht und meinen websitenamen zum Spammen missbraucht, aber wenn einer sich die Mühe macht, meine Seite besucht, mich mit meinem Namen anspricht und ein höfliches und konkretes Linktauschangebot macht, den soll ich abmahnen? Arme deutsche Internetgemeinde, die sich über sowas aufregt.

dirk30
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Beitrag von dirk30 » 22.04.2007, 11:29

phoenix hat geschrieben:Es ist schon etwas lächerlich, gegen die Spamflut wird nichts unternommen, es gibt keine Chancen etwas zu unternehmen, wenn einer meinen emailheader fälscht und meinen websitenamen zum Spammen missbraucht, aber wenn einer sich die Mühe macht, meine Seite besucht, mich mit meinem Namen anspricht und ein höfliches und konkretes Linktauschangebot macht, den soll ich abmahnen? Arme deutsche Internetgemeinde, die sich über sowas aufregt.
sehe ich genau so. Über eine alte Domain von mir hatte ich einige 100 Rückläufer pro Tag weil irgend jemand die Domain missbraucht hat. Habe es einmal angezeigt. Hatte wenigstens erwartet das eine Anzeige wg. Betrug bei rauskommt. Und was war:

Rausgekommen ist: Da können wir nichts machen nach aktueller Gesetzeslage. Sie können aber die Person die ihre Domain´zum Spammen benutzt privat ausfindig machen und verklagen......


Aus diesen Grund finde ich es mehr als lächerlich das ich eine Abmahnung kriegen kann weil ich jemanden einen LT vorschlage.
Aber anderseits darf jemand meinen Domainnamen missbrauchen und täglich 1000 Mails verschicken.......

jollex
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Beitrag von jollex » 02.01.2009, 16:51

Hallo,

Wie siehts rechtlich eigentlich aus, wenn man schon einen link auf eine Seite setzt, mit der man tauschen möchte, und deren Inhaber man dann per mail darauf aufmerksam macht, das man einen link gesetzt hat??

Dann sollte es ja kein spam mehr sein, weil man ja quasi ein "geschenk" überreicht hat.

wie sind dahingehend eure meinungen?

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