Wenn das Pizzaausliefern auf selbstständiger Basis erfolgt, sind die angesprochenen Ausgaben eben nötige Ausgaben, die dann auch von den Einnahmen wenigstens zum Teil abgezogen werden können...kilzn hat geschrieben: dann waere es in dem fall quatsch soetwas zu betreiben. wenn du soetwas angeben kannst beim arbeits amt .. dann verdienen sich einige alg2 empfänger mal eben 500 euro nebenbei .. geben aber die ratenzahlung ihres autos an, die sprittkosten, versicherung, steuern .. damit sie die pizza ausliefern koennen