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Wie wahr, wie wahr...Nur sind die hier involvierten Rechtsanwälte ebenfalls geil auf Publicity...gut für ihr Geschäft, jedoch nicht angenehm für die betroffenen Mandanten...Es ist nur von dem Typen saublöd, die Sache in die Öffentlichkeit zu tragen.
Genießen und schweigen ist angesagt, ...
Wir leben in einer Demokratie, ergo werden über Unternehmen nicht nur Jubelmeldungen veröffentlicht...Damit wird auch Google leben müssen...Der Lack wird auch hier abbröckeln, wie bei anderen Grossunternehmen auch...Darüber hinaus, steht es jedem frei, vermeintliches Recht zu erstreiten, so denn er über die hierfür notwendigen Finanzmittel verfügt...Das ist Turbo-Kapitalismus und das ist gut so...Die Marktwirtschaft kennt nicht nur Success-Stories...Mit dem Breittratschen der Angelegenheit, hat er dem Ansehen von G erheblich geschadet
Ganz so einfach ist es juristisch nicht. Liest man sich die Normen des GWB durch, so sind die Vorschriften zwar durchaus - rein formal zumindest - erfüllt.KeepCool hat geschrieben:Nochmal: Es geht NICHT um das Ranking sondern grundsätzlich um die Aufnahme im Google-Index...Also, als "Monopolist" - die Volljuristen mögen mir die laienhafte sprachliche Darstellung verzeihen - muss G den Homepage-Betreibern den Zugang zu ihrem Index ermöglichen...das ist die Quintessenz...
Dies ist ein sehr interessanter Einwand, jedoch glaube ich bei aufmerksamer Beobachtung der Abläufe in der Wirtschaft, dass vieles daraufhin deutet, dass in einigen Jahren - ausgehend von der derzeitigen Gesetzeslage, Rechtssprechung, etc. - das Ranking tatsächlich Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen sein könnte...Was jedoch mit dem bestehenden Fall wenig zu tun hat, hier geht es um die Grundsätzlichkeit der Aufnahme in den Index (0 / 1).ME. schiesst man sich zudem selber in den Fuss, wenn man beginnt, Google zu attackieren. Ich fand die Bezeichnung vom winkelschreiber sehr schön "Der Rechtsanwalt als Suchmaschinen-Optimierer"?
Ich stimme Ihnen voll zu. Das Ranking bei Google hat inzwischen eine solche wirtschaftliche Bedeutung für viele Firmen bekommen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch in Deutschland Klagen angestrengt werden.KeepCool hat geschrieben:Dies ist ein sehr interessanter Einwand, jedoch glaube ich bei aufmerksamer Beobachtung der Abläufe in der Wirtschaft, dass vieles daraufhin deutet, dass in einigen Jahren - ausgehend von der derzeitigen Gesetzeslage, Rechtssprechung, etc. - das Ranking tatsächlich Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen sein könnte...
so sehe ich das auch und das "künstliche Einwirken" auf die Listung von keinem der "ausgestossenen" Kläger bewiesen werden könnte. Die Krux für die Kläger ist und bleibt der Algo.Cura hat geschrieben: Ich denke, dass ein bestehender rechtlicher Anspruch sich auf die Aufnahme in den Index beschränken würde, alles andere würde wahrscheinlich an Rede und Gegenrede und der Beweisführung scheitern.
Hmm, ich würde das nicht auf diese Weise so einfach interpretieren.KeepCool hat geschrieben:Gibt Ihnen der Rückzug Googles in Sachen Adult-AdWords-Germany + Gambling-AdWords-USA (non residential companies), etc. nicht zu denken ? Bei mir drängt sich der ketzerische Gedanke auf, das G wohl über die Risiken Bescheid weiss und keinesfalls auf juristische Klärungen in bestimmten Bereichen besteht...
...genau das meinte ich...Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Menge an Institutionen / Firmen mit denen sich Google nicht nicht anlegen kann...da sich selbst Google wohl kaum mit der US-Regierung anlegen will