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Pagemaker
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Beitrag von Pagemaker » 06.11.2004, 00:46

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@- hard_pollux:

Hard-Pollux,

mit den "Geheimen Reichssachen", von denen es ja mehr als genügend gibt, ist es so, daß man genau überlegen muß, wen man die anvertraut, um die Schoße nicht in irgend einem Forum wieder lesen zu müssen und man schädigte sich nur selbst damit.
So kommen nur Busenfreunde in Frage, die wiederum ebenso vorsichtig "zurück laden".
(Geteiltes Leid, geteilte Freude.)

Was den Stümpern von Duplikaten anbelangt, die Du meinst, überfrachten die noch alles, statt zu teilen, wenn auch mit Mehrarbeit verbunden, und wundern sich dann........
.......dabei weiß jeder Gärtnergehilfe, wenn er aus Habgier zu dicht pflanze, wächst garnichts.
Dummheit ist aber auch gut, denn es können nicht alle auf dem 1. Platz sitzen.

Im normalen Leben ist es ebenso:
Wie oft habe ich die Lebensweise verschiedener labilen Leute beanstandet, zur Vernunft ermahnt - hilft nichts, die sind einem noch böse für gute Ratschläge, machen weiter ihren Rotz und wundern sich nur, warum es bei anderen klappt, nur nicht bei ihnen selbst.
Mir sagten solche Typen oft, ich hätte halt nur "Glück" gehabt, oder eine glückliche Hand.
Das ist ein lachhaftes Trauerspiel.
Glück habe ich im Leben vielleicht gerade einmal oder zweimal gehabt, an mehr kann ich mich nicht erinnern.
Eigentlich müßte es doch so einleuchtend sein:
Wenn ein "Knacki" seine unredlich erworbene Güter im Wert bemißt, den Wert der Zeit seiner Knastjahre ebenso, müßte doch die Einsicht kommen, ohne Knackiberuf besser leben zu können.

Natürlich kommen hier gleich wieder Leute, die davon faseln, wie viele Millionen bei dieser und jener Sache beiseite geschafft wurden, ohne zu bedenken, daß dafür ein sehr hohes Startkapital eingesetzt werden mußte, das damit riskiert wurde.
Wie viele Leute haben ihr Geld bei Abschreibungsobjekte in Dunkeldeutschland verloren, die sich für Superschlau hielten, zum Teil Haus und Hof verloren, das sie bei ihrer Bank beliehen, weil sie den Rachen nicht voll bekommen konnten.

So, nun muß ich wieder arbeiten, um das Volksvermögen zu steigern.
(Quatsch doch, was ich da schrieb, denn ich denke nur an mich, denn der Rest der Welt geht mir am A... vorbei.)

Es grüßt Dich Andreas - "Pagemaker"
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KeepCool
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Beitrag von KeepCool » 06.11.2004, 08:29

@stuijts

Birthe, der Sachverhalt hierbei ist hochkompliziert jedoch auch sehr interessant...Es gibt den Begriff des "Mediators", der gleichzusetzten ist mit Vermittler. Einige Beispiele:

1. Ebay ist z.B. ein Mediator, da diese Plattform das Zustandekommen von Geschäften / Kaufabschlüssen vermittelt
2. Provider sind Mediatoren die den Zugang zu Websites ermöglichen --> Vermittlung von Providing-Diensten
3. Google ist ebenfalls ein Mediator --> es indexiert Websites, die es wiederum Suchenden - bei der Eingabe eines bestimmten Suchbegriffes - anzeigt

Da Google mit einem Marktanteil von ca. > 76 % eine marktbeherrschende Stellung als Suchdienst einnimmt, sollte Google die Indexierung von Websites (=Aufnahme in seinem Index) JEDEM ermöglichen...Folgt G nicht diesem Prinzip, könnte dieser Sachverhalt Wettberwerbsrechtler brennend interessieren. Primitiver Vergleich: Ein Monopolist in Sachen Telefonanschlüsse ist verpflichtet grundsätzlich jedem der einen Anschluss beantragt, auch diesen bereitzustellen...DAS ist gemeint mit Zugang zu den Diensten...und nicht die Sache mit den Suchenden.

Folgende Aspekte sind hier noch interessant: Genauso wie ein Telco-Anbieter berechtigt ist den Telefonanschluss zu sperren, wenn seine Rechnung nicht bezahlt wird (--> Verstoss gegeb AGBs und Vertragsbedingungen), genauso wird Google bestimmte Schritte unternehmen können, verstösst man gegen die Terms of Use...Ob in diesem Fall ein Verstoss vorlag, ist sehr umstritten und noch zweifelhafter ist es, ob G willkürlich entscheiden, welche von den 2 Seiten entfernt wird...diese Aussagen sind aus Sicht von geltendem Wettbewerbsrecht !!! (Haben nichts zu tun mit G speziell, sondern beruhen auf Urteile gegen Telekom, Microsoft, etc.)

Führende Rechtsexperten (keine Hinterhof-Advokaten) gehen davon aus, dass derartige Urteile demnächst gegen Google (als Monopolist) ebenfalls anstehen...Führende Juristen warten momentan gespannt auf etwaige Prozesse, die hierbei Klärung verschaffen werden. Ich weiss, dass G diese Entwicklung - aus Gründen die hier ALLEN bekannt sein dürften - möglichst lange hinausschieben will. Google hat in Sachen Adult-AdWords in Deutschland den rechtsstreit gemieden, weil G offensichtlich bewusst war, dass es keinen Sinn gemacht hätte hier juristisch zu streiten...

Zur Rekapitulation:

a. Es geht hier um wettbewerbsrechtliche Aspekte und deren juristische Klärung und nicht um "wir klagen den ersten Platz ein"...das ist dummes Zeug und beweist, dass man in keinster Weise die Problematik verstanden / wahrgenommen hat
b. Es geht hier auch um Markenrecht, z.B. die Klärung der Frage ob ein Wettbewerber mit einer fremden, geschützten Marke - z.B. im Rahmen von AdWords - werben darf, wenn der Markeninhaber dies nicht wünscht und Google (als Mediator) hiervon ausreichend und zeitlich angemessen in Kenntnis gesetzt hat

Diese 2 Aspekte (inkl. Ableger) werden während der nächsten Monate / Jahre sicherlich die Juristerei beschäftigen...Ich hatte das grosse Glück, an sehr interessanten Diskussionsrunden mit führenden Rechtsexperten teilzunehmen, die diese Problematik sehr genau betrachten und teilweise schon namhafte Urteile diesbezüglich erfolgreich erstritten haben. Die Meinung ist hier einhellig: Google ist (nach Microsoft, Ebay, Telekom, etc.) der nächste Kandidat im Visier der Gerichte...Da diese Leute schon mehrfach gegen Grosskonzerne gewonnen haben - auch wenn ihre Mandanten NICHT im Recht waren ;-) - und auch international grosse Anerkennung geniessen, gehe ich davon aus, dass die Lawine langsam "ins Rollen kommt"...

Das ist übrigens nichts Aussergewöhnliches, jeder Grosskonzern muss sich seit geraumer Zeit mit der "Law Industry" auseinandersetzen und gegen das US-System ist Deutschland "Kinderteller"...

@hard_pollux & Pagemaker
Es ist nur von dem Typen saublöd, die Sache in die Öffentlichkeit zu tragen.
Genießen und schweigen ist angesagt, ...
Wie wahr, wie wahr...Nur sind die hier involvierten Rechtsanwälte ebenfalls geil auf Publicity...gut für ihr Geschäft, jedoch nicht angenehm für die betroffenen Mandanten...
Mit dem Breittratschen der Angelegenheit, hat er dem Ansehen von G erheblich geschadet
Wir leben in einer Demokratie, ergo werden über Unternehmen nicht nur Jubelmeldungen veröffentlicht...Damit wird auch Google leben müssen...Der Lack wird auch hier abbröckeln, wie bei anderen Grossunternehmen auch...Darüber hinaus, steht es jedem frei, vermeintliches Recht zu erstreiten, so denn er über die hierfür notwendigen Finanzmittel verfügt...Das ist Turbo-Kapitalismus und das ist gut so...Die Marktwirtschaft kennt nicht nur Success-Stories...:-):-):-)


KeepCool

RA Dr. Bahr
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Beitrag von RA Dr. Bahr » 06.11.2004, 09:07

Moin!
KeepCool hat geschrieben:Nochmal: Es geht NICHT um das Ranking sondern grundsätzlich um die Aufnahme im Google-Index...Also, als "Monopolist" - die Volljuristen mögen mir die laienhafte sprachliche Darstellung verzeihen - muss G den Homepage-Betreibern den Zugang zu ihrem Index ermöglichen...das ist die Quintessenz...
Ganz so einfach ist es juristisch nicht. Liest man sich die Normen des GWB durch, so sind die Vorschriften zwar durchaus - rein formal zumindest - erfüllt.

Schaut man sich die §§ 19 ff. GWB an, so dürfte wohl niemand ehrlich bestreiten wollen, dass Google eine marktbeherrschende Stellung hat. § 20 GWB und § 21 GWB statuieren ein Diskriminierungs- und Boykottverbot. Zudem sieht das GWB unter bestimmten Konstellationen einen Kontrahierungszwang vor, d.h. das marktbeherrschende Unternehmen muss einen Vertrag eingehen.

Hier hören für mich aber die sinnvollen Erörterungen auf.

1. Die Frage ist nämlich, zu genau was Google verpflichtet werden kann: Bloße Aufnahme in den Index? Eine bestimmte Positionierung? Ein bestimmtes Pages Ranking?

Hier gibt es zahlreiche Einwendungen, die Google hervorbringen kann: "Wir können nicht alle Webseiten indizieren, sondern konzentrieren uns nur auf die wesentlichen. Unser Suchalgorythmus hat die und die Parameter, dadurch wird die Seite nicht inidziert bzw. taucht erst an Stelle. 1.001 auf. usw."

2. ME. schiesst man sich zudem selber in den Fuss, wenn man beginnt, Google zu attackieren. Ich fand die Bezeichnung vom winkelschreiber sehr schön "Der Rechtsanwalt als Suchmaschinen-Optimierer"?

Das Interesse der Internet-User geht doch klar dahin, eine sachbezogene Trefferliste zu erhalten und nicht eine, die durch irgendwelche juristischen Streitigkeiten, die für den Laien kaum oder gar nicht nachvollziehbar sind, "verfälscht" ist.

Übrigens ist dieses "Phänomen" natürlich nicht nur ein deutsches. Aus den USA stammt der Fall der Suchmaschinen-Optimiererfirma SearchKing, die gegen Entgelt Links zu hohen Page-Ranking-Seiten verkauft hat. Google hat daraufhin SearchKing aus seinem Index entfernt. Gegen diese Entfernung ging SearchKing vor Gericht. Ein sehr lesenswerter Artikel über "Google & Recht".

Alles Gute

Martin Bahr
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Kanzlei Dr. Bahr
https://www.Dr-Bahr.com