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Der läuft nicht ganz normal aus, die Agenturen wollen den Vertrag erhaltentox92 hat geschrieben:für mich ist das unseriös, wenn der Vetrag ganz normal ausläuft und die Backlinks danach rausgenommen werden.
Ist es für dich auch unseriös, wenn dich dein Vermieter nach Kündigung aus der Wohnung rauswirft?tox92 hat geschrieben:für mich ist das unseriös, wenn der Vetrag ganz normal ausläuft und die Backlinks danach rausgenommen werden.
Ich denke das sind Äpfel und Birnen, der Backlinkaufbau ist Bestandteil der SEO den der Kunde bereits bezahlt hat.SISTRIX hat geschrieben:Ist es für dich auch unseriös, wenn dich dein Vermieter nach Kündigung aus der Wohnung rauswirft?tox92 hat geschrieben:für mich ist das unseriös, wenn der Vetrag ganz normal ausläuft und die Backlinks danach rausgenommen werden.
Das ist doch eine Frage der Vertragsgestaltung.tox92 hat geschrieben:Ich denke das sind Äpfel und Birnen, der Backlinkaufbau ist Bestandteil der SEO den der Kunde bereits bezahlt hat.
Darf ich aus Deiner Frage ableiten, daß diese Vorgehensweise normal ist?
Sie ist auch vollkommen normal und üblich.mwitte hat geschrieben:
Ich empfinde die Vorgehensweise 2 als völlig normal...
Welcher Verbraucher kauft denn bitte SEO-Dienstleistungen? Und bei Gewerbetreibenden kann man davon ausgehen, dass sie einen Vertrag lesen und verstehen können.SeriousBadMan hat geschrieben:Verbraucherschutztechnisch allerdings natürlich eine Katastrophe.
liegt ja auch daran wie der Vertrag lautet, wenn es gemietete Links oder aus dem netzwerk des Seos sind oder der Seo Linktausch für die Seite betreibt und dafür Links aus seinem Netzwerk als gegenlinks gibt, fallen diese Links natürlich nach Vertragsbeendigung weg eben weil die entsprechende Gegenleistung für diese Links wegfällt... und zu diesen Links passt dann halt auch der Vergleich mit der gemieteten Wohnung...tox92 hat geschrieben:Ich denke das sind Äpfel und Birnen, der Backlinkaufbau ist Bestandteil der SEO den der Kunde bereits bezahlt hat.
In den USA gibt es viele bekanntgewordene Betrugsfälle bezügl. SEO. Klar, <<Gewerbetreibende>>... sind halt auch viele "mom-and-pop-businesses" mit ihrem Online-Shop... laut HGB müssten sie halt als vorsichtige Kaufleute "aufpassen, was sie da für nen Vertrag verzapfen"... oder soll man die Dummen schützen?SISTRIX hat geschrieben:Welcher Verbraucher kauft denn bitte SEO-Dienstleistungen? Und bei Gewerbetreibenden kann man davon ausgehen, dass sie einen Vertrag lesen und verstehen können.SeriousBadMan hat geschrieben:Verbraucherschutztechnisch allerdings natürlich eine Katastrophe.
na, es liegt doch an dem Kunden was er für einen Vertrag unterschreibt... kannst dir natürlich auch ne Agentur suchen dir den Linkaufbau rein durch linkbaits macht, aber das dürfte dann natürlich auch extra kosten... und hier kann dir auch niemand garantieren das diese Links dann immer stehenbleiben und gewertet werden... oder suchst dir einen Seo der dir ein eigenes netzwerk aufbaut... also der Kunde hat es selber in der Hand was er machen lässt...tox92 hat geschrieben:Sorry aber dann ist dieses Vertragsmodell fehlerhaft, da ja von Anfang an klar ist, daß die gewonnenen Positionen wieder verloren gehen.AUUUUUßer der Kunde zahlt bis zu seiner Rente...
Oder sehe ich da was falsch???