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Du bezahlst doch den SEO, dass er dir Links aufbaut.sistrix hat geschrieben: Nein, das Vertragsmodell ist vollkommen korrekt. Du kaufst das Linkbuilding nicht, du mietest es. Wenn du nicht mehr zahlst, gibt es keine Leistung. Ganz einfach.
Das glaube ich langsam auch!sistrix hat geschrieben: Ich glaube, wir haben recht unterschiedliche Vorstellungen von dem Linkbuilding, über das wir sprechen.
Das halte ich schon für ein seriöses Vorgehen, wenn es machbar ist und der Kunde über die Vor- und Nachteile von Alternativen aufgeklärt wurde.oder suchst dir einen Seo der dir ein eigenes netzwerk aufbaut
Ist ein Leasingvertrag eine Dienstleistung, kann man das hier übertragen? Ich glaube nicht!unknownsoul hat geschrieben: Man muss das Ganze ja nur mal in den Autosektor verlagern. Ein Miet- oder Leasingwagen darf ich nur solange fahren, wie ich auch zahle. Zwar kann ich ein Auto auch für immer kaufen (was bei vielen Links nicht geht!), aber mit der Zahlung von bsw. 10 Leasingraten gehört das Auto noch lange nicht mir. Das muss ich nach Zahlungsstop abgegeben (bzw. weiterzahlen, weil der Vertrag noch läuft...)
Aber sicher kann man das übertragen. Man kann Dienstleistungen ebenso mieten oder kaufen. Steht die Leistung einer Prostituierten nach der zeitlich begrenzten Dienstleistung immer noch (kostenlos) zur Verfügung? Wichtig ist doch nur, was im Vertrag steht und nicht, ob es sich um eine Dienstleistung oder Sachleistung handelt?!Paul Pfeifer hat geschrieben:Ist ein Leasingvertrag eine Dienstleistung, kann man das hier übertragen? Ich glaube nicht!unknownsoul hat geschrieben: Man muss das Ganze ja nur mal in den Autosektor verlagern. Ein Miet- oder Leasingwagen darf ich nur solange fahren, wie ich auch zahle. Zwar kann ich ein Auto auch für immer kaufen (was bei vielen Links nicht geht!), aber mit der Zahlung von bsw. 10 Leasingraten gehört das Auto noch lange nicht mir. Das muss ich nach Zahlungsstop abgegeben (bzw. weiterzahlen, weil der Vertrag noch läuft...)
da irrst Du Dich aber gewaltig!holgerbauer hat geschrieben:in keinen Vertrag bzw vertragsentwurf steht dieser passus, das nach vertragsbeendigung gesetzte Links wegfallen, und genau mit diesem unwissen der Kunden wird bewusst gearbeitet !!!
penibel genau werden hingegen die Zahlungskonditionen und erfolgszuschläge im vertrag abgehandelt und geregelt, hier geht es nur um die pflichten, nichts von rechten der Kunden...
das ist leider Fakt, mir liegen 3 solcher Verträge in schriftlicher Form vor...
anscheinend wird hier bewusst mit der unwissenheit der Kunden spekuliert, und im nachhinein wird sich auf den Vertrag berufen....
Aber normalerweise ist hier doch so der Fall, das ich als Kunde eine Dienstleistung bezahle, von der ich auch nachhaltig etwas haben möchte. Ich miete also das Wissen des Dienstleisters und danach habe ich ein ergebniss, das sich dann ja ohne irgendein zutun wieder veränder.unknownsoul hat geschrieben: Aber sicher kann man das übertragen. Man kann Dienstleistungen ebenso mieten oder kaufen. Steht die Leistung einer Prostituierten nach der zeitlich begrenzten Dienstleistung immer noch (kostenlos) zur Verfügung? Wichtig ist doch nur, was im Vertrag steht und nicht, ob es sich um eine Dienstleistung oder Sachleistung handelt?!
Begründe bitte deine Aussage! Solche Beiträge hasse ich(sorry die ausdrucksweise) aber was soll ich mit solchen aussagen anfangen?mwitte hat geschrieben:da irrst Du Dich aber gewaltig!holgerbauer hat geschrieben: in keinen Vertrag bzw vertragsentwurf steht dieser passus, das nach vertragsbeendigung gesetzte Links wegfallen, und genau mit diesem unwissen der Kunden wird bewusst gearbeitet !!!
penibel genau werden hingegen die Zahlungskonditionen und erfolgszuschläge im vertrag abgehandelt und geregelt, hier geht es nur um die pflichten, nichts von rechten der Kunden...
das ist leider Fakt, mir liegen 3 solcher Verträge in schriftlicher Form vor...
anscheinend wird hier bewusst mit der unwissenheit der Kunden spekuliert, und im nachhinein wird sich auf den Vertrag berufen....
Darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Dienstleistung und den Vertragsinhalt! Ein Dienstleister kann z.B. folgendes tun:Wenn ich möchte, dass dieses Wissen dauerhaft eingesetzt wird, muss ich einen dauerhaften vertrag mit dem dienstleister abschliesen
Sorry, aber ich glaub wir sind ein bisschen vom thema abgekommen... ausserdem glaube ich langsam, dass sich diese Diskussion langsam in kreis dreht.Darum geht es doch gar nicht.
naja, es wird halt immer im vertrag festgelegt, was die dienstleistung genau ist. Meiner meinung nach gehört links beschaffen zum seo dazu.- Dich beraten ... "mach es so und so" -> dann hast Du immer was davon
- Deine Seite Onpage optimieren -> dauerhafter Nutzen
- Links mieten -> dann hast Du x Kosten und x Einnahmen mehr für den entsprechenden Zeitraum
Also ich kenne eine Reihe von Verträgen in denen solche Passagen stehen -- diese werden auch vorab explizit mit dem Kunden besprochen -- so besser?Paul Pfeifer hat geschrieben:Begründe bitte deine Aussage! Solche Beiträge hasse ich(sorry die ausdrucksweise) aber was soll ich mit solchen aussagen anfangen?mwitte hat geschrieben:da irrst Du Dich aber gewaltig!holgerbauer hat geschrieben: in keinen Vertrag bzw vertragsentwurf steht dieser passus, das nach vertragsbeendigung gesetzte Links wegfallen, und genau mit diesem unwissen der Kunden wird bewusst gearbeitet !!!