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Wenn, dann hat er einseitige Gerechtigkeit geschaffen und die gibt es nicht.guppy hat geschrieben:... somit hat der Verteidiger mit Unrecht wieder Recht geschaffen
Die Aufregung resultiert aus der Veröffentlichung und ist ja bis zum EGH gegangen.catcat hat geschrieben:Warum regt sich eigentlich jeder auf, wenn einem Entführer, Erpresser und Mörder mal Schmerzen angedroht werden?
Die Aufregung ist doch eher weil es für diesen eindeutigen Verstoß gegen die Menschenrechte, durch eine Person dessen Beruf eigentlich der Schutz derselbigen ist, keine wirkliche Strafe sondern eher eine Belohnung gab...catcat hat geschrieben:Warum regt sich eigentlich jeder auf, wenn einem Entführer, Erpresser und Mörder mal Schmerzen angedroht werden?
Bis es das Kind des Autors ist.guppy hat geschrieben:Nein, das Gesetz gilt für alle und jeden, alles andere ist Wunschdenken und würde früher oder später zum Missbrauch führen, da hat der Autor volkommen recht.
... schöne Rechtfertigung für ein Verhalten das fast dem Täter einen Freispruch bescherrt hatte...Beloe007 hat geschrieben:Wenn zu 100% klar ist das sie den richtigen haben und das war es doch schon als sie ihn hatten... ok, 0,01% Unsicherheiten gibt es immer.
naja... ein solches Dienstvergehen bei jemandem der schon jahrelang im Dienst ist, und schon eine gehobenere Stellung hat... und so auch um die Folgen seines Verhalten weis, eben die Nichtverwertbarkeit einer solchen Aussage vor Gericht.....Beloe007 hat geschrieben:Und bei jedem Verbrecher gibt es mildernde Umstände, warum sollte bei einem Polizist der mildernde Umstand "das er auch nur ein Mensch ist" nicht zählen?
Nötigung wird bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar mit min. 6 Monaten bis zu 5 Jahren Haft, bestraft.Beloe007 hat geschrieben:Wenn ich dir heute sage "Ich hau dir eine rein, wenn du mir deine Telefonnummer nicht gibst!". Wie schwer würde ich verurteilt werden, wenn ich es nur androhe ohne es zu tun?
wenn das Kind zu dem Zeitpunkt noch gelebt hätte, wäre die Sache ganz anders abgelaufen. Der Täter hätte sehr wahrscheinlich schon wesentlich eher das Versteck verraten, eben damit es bei einer Entführung bleibt, er durch die Mithilfe ggf. etwas milder bestraft wird und eben der Gefahr das sein Opfer stirbt und es so auf jeden Fall zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe kommen würde, entgegenzuwirken.Beloe007 hat geschrieben:Derselbe Autor hätte, wenn Daschner anders entschieden hätte und das Kind dadurch umgekommen wäre, vermutlich denselben Artikel geschrieben, aber vermutlich in die umgedrehte Richtung Das sollte man sich immer im Hinterkopf halten. Denn auch Autoren sind nur Menschen
einmal Finger gehoben und "böse, böse" gesagt, nenne ich keine wirkliche Bestrafung wenn er dann kurz danach einen wesentlich besseren Posten erhält...Beloe007 hat geschrieben:btw. Ich halte es auch für falsch was Daschner gemacht hat, dafür wurde er bestraft, wie jeder andere auch.
Oder der Täter glaubt solange das Kind nicht auftaucht kann er sich vielleicht noch anders raus reden.Wenn ein Täter, dem das klar gemacht wurde, und dieser dann trotzdem weiter schweigt, dann kann man davon ausgehen das er nichts mehr zu verlieren hat, weil er weis das sein Opfer bereits tot ist, er also durch eine Aussage seine Situation, also die zu erwartende Strafe, nicht mehr verbessern kann.