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Doch, weil er auf einer gefährlichen Demo auch präventiv reagieren muss und das kann auch heißen mal den falschen zu erwischen...also kein Polizist wird durch eine kennnummer auf seiner Dienstkleidung in irgendeiner Weise eingeschränkt seinen Job zu machen...
Weil eine Birne kein roter Apfel ist, ist eine Birne ein nicht roter Apfel? Soll das deine Argumentation sein?Beloe007 hat geschrieben:Also es war eine Notstandshaltung, sie war nur nicht gerechtfertigt, weil sie gegen die Menschenwürde verstieß.Das Landgericht befand, dass die Vernehmungsmethode keine gerechtfertigte Notstandshandlung gewesen sei, denn sie habe gegen die in Artikel 1 Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürde verstoßen.
Wenn Du nicht mal selber weißt was Du meinst, dann kann das nichts werden. Notwehr nennt man Notwehr, Notstand nennt man Notstand. Vom Notstand gibt es den rechtfertigenden Notstand und den entschuldigenden Notstand. Etwas was kein rechtfertigender Notstand ist, ist nicht automatisch entschuldigenden Notstand. Und warum würden die beiden Polizisten wegen Nötigung im Amt verurteilt? Wenn es Notstand gewesen wäre, dann wären sie schuldlos gewesen.Beloe007 hat geschrieben:Notwehr (oder wie man es nennen mag) gehandelt hätte.
Weil wir ja auch von Beleidigungen reden. Außerdem steht es immer jedem frei Anzeige zu erstatten oder es zu lassen. Bei Antragsdelikten gilt das auch für Polizisten im Dienst.Beloe007 hat geschrieben:Im Umkehrschluss müsste jeder Demonstrant der Polizisten beleidigt verhaftet werden, aber das wird auch nicht gemacht...
Da haben wir des Pudels Kern. Warum argumentierst Du überhaupt?Beloe007 hat geschrieben:Und mich interessiert es ehrlich gesagt auch nicht wenn ein Querulant der in einer gefährlichen Situation nach der Dienstnummer fragt eine rein bekommt...
Stell du dir vor, du stehst mit deinen Leuten in der Masse, hast keinen Überblick mehr... und ein Depp kommt mit so nem Scheiß an, selbst schuld sage ich dazu.
Danke.Hasenhuf hat geschrieben:Zu dem restlichen Schwachsinn äußere ich mich nicht mehr.
Nein, das eine Birne eine Birne ist, auch wenn ein Wurm drin ist, der die Birne ungenießbar macht.Hasenhuf hat geschrieben:Weil eine Birne kein roter Apfel ist, ist eine Birne ein nicht roter Apfel? Soll das deine Argumentation sein?Beloe007 hat geschrieben:Also es war eine Notstandshaltung, sie war nur nicht gerechtfertigt, weil sie gegen die Menschenwürde verstieß.Das Landgericht befand, dass die Vernehmungsmethode keine gerechtfertigte Notstandshandlung gewesen sei, denn sie habe gegen die in Artikel 1 Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürde verstoßen.
Achso so, also wenn bei der nächsten Demo 1000 Leute "Scheiß Bullen" rufen, dürfen die alle angezeigt werden und zur Aufnahme der Anzeige Festgehalten? Und jeder Demonstrant der sich dagegen zur Wehr setzt darf notfalls mit Gewalt behandelt werden?Hasenhuf hat geschrieben:Weil wir ja auch von Beleidigungen reden. Außerdem steht es immer jedem frei Anzeige zu erstatten oder es zu lassen. Bei Antragsdelikten gilt das auch für Polizisten im Dienst.Beloe007 hat geschrieben:Im Umkehrschluss müsste jeder Demonstrant der Polizisten beleidigt verhaftet werden, aber das wird auch nicht gemacht...
Genau, aus vielen Sätzen einen raus nehmen...Hasenhuf hat geschrieben:Da haben wir des Pudels Kern. Warum argumentierst Du überhaupt?Beloe007 hat geschrieben:Und mich interessiert es ehrlich gesagt auch nicht wenn ein Querulant der in einer gefährlichen Situation nach der Dienstnummer fragt eine rein bekommt...
Stell du dir vor, du stehst mit deinen Leuten in der Masse, hast keinen Überblick mehr... und ein Depp kommt mit so nem Scheiß an, selbst schuld sage ich dazu.
Zu dem restlichen Schwachsinn äußere ich mich nicht mehr.
Und bunte Knete war es auch, wenn ich das so nenne. In relevanter Form gibt es nur zwei Arten von Notstand und es war keine davon. Wenn es nur schwarze und graue Krähen gibt, dann ist etwas, was nicht schwarz oder grau ist keine Krähe. Wenn Du einen Wellensittich als Krähe bezeichnest, ist das dein Problem, wenn Du das nicht dazu sagst. Du kannst auch sagen etwas war Mord, es wurde nur keiner getötet, wenn's dir Spaß macht.Beloe007 hat geschrieben:Nein, das eine Birne eine Birne ist, auch wenn ein Wurm drin ist, der die Birne ungenießbar macht.Hasenhuf hat geschrieben:Weil eine Birne kein roter Apfel ist, ist eine Birne ein nicht roter Apfel? Soll das deine Argumentation sein?Beloe007 hat geschrieben: Also es war eine Notstandshaltung, sie war nur nicht gerechtfertigt, weil sie gegen die Menschenwürde verstieß.
*/edit*
Es war Notstand, nur jemanden der in Gewahrsam ist darf keine Folter angedroht werden... Sie haben also im Notstand, gegen ein noch höheres Gesetz verstoßen, dafür wurden sie verurteilt.
Die ungenießbare Birne wäre der entschuldigende Notstand. rechtswidrig aber straflos. Entschuldigender Notstand war es aber auch nicht.Beloe007 hat geschrieben:Nein, das eine Birne eine Birne ist, auch wenn ein Wurm drin ist, der die Birne ungenießbar macht.Weil eine Birne kein roter Apfel ist, ist eine Birne ein nicht roter Apfel? Soll das deine Argumentation sein?
Quelle?Beloe007 hat geschrieben:Und du kannst soviel quatschen wie du willst, alle Urteile sagen dasselbe aus.... du Argumentierst gerade gegen alle Gerichte die dies zu verhandeln hatten und nicht gegen mich.
Selbstverständlich (wenn Du mit "notfalls" meinst, daß die Gewalt in dem Fall gerechtfertigt ist), zumindest zur Aufnahme der Personalien. Wie ein Richter das am Ende sieht (Beledigung oder nicht), steht auf einem anderen Blatt.Beloe007 hat geschrieben:Achso so, also wenn bei der nächsten Demo 1000 Leute "Scheiß Bullen" rufen, dürfen die alle angezeigt werden und zur Aufnahme der Anzeige Festgehalten? Und jeder Demonstrant der sich dagegen zur Wehr setzt darf notfalls mit Gewalt behandelt werden?
Wer hat denn behauptet, daß es so gemacht werden soll? Und wer sagt, daß es dabei zu einer Eskalation kommt? Das hängt doch wohl von den Umständen ab, die nicht ansatzweise konkretisiert wurden.Beloe007 hat geschrieben:...
Na dann, machen wir es so, lassen wir es eskalieren... du Theoretiker.
Diese hinterfotzige Art kannst du dir sparen. Deine Aussage war, daß du es in Ordnung findest, einem in einer unübersichtlichen Situation nach der Dienstnummer fragenden eine reinzuhauen. Ihm keine reinzuhauen bedeutet nicht eine notwendige Maßnahme abzubrechen oder zu unterbrechen.Beloe007 hat geschrieben:Genau, aus vielen Sätzen einen raus nehmen...
Wenn du zufällig in einer Massenschlägerei bist und irgendjemand fragt dich nach deiner Telefonnummer... dann ist die Schlägerei erst mal nebensächlich, du gibst erst die Telefonnummer raus... danach darf die Schlägerei weiter gehen, - richtig?
Lustig, du bist lustig
Hach ja, kommst du auch mal hinterm Monitor hervor?Hasenhuf hat geschrieben:Diese hinterfotzige Art kannst du dir sparen. Deine Aussage war, daß du es Ordnung findest, einem in einer unübersichtlichen Situation nach der Dienstnummer fragenden eine reinzuhauen. Ihm keine reinzuhauen bedeutet nicht eine notwendige Maßnahme abzubrechen oder zu unterbrechen.Beloe007 hat geschrieben:Genau, aus vielen Sätzen einen raus nehmen...
Wenn du zufällig in einer Massenschlägerei bist und irgendjemand fragt dich nach deiner Telefonnummer... dann ist die Schlägerei erst mal nebensächlich, du gibst erst die Telefonnummer raus... danach darf die Schlägerei weiter gehen, - richtig?
Lustig, du bist lustig
Und deine ist, wenn jemand danach fragt hat der Polizist sie raus zu geben. Egal wie es drum rum aussieht.Diese hinterfotzige Art kannst du dir sparen. Deine Aussage war, daß du es in Ordnung findest, einem in einer unübersichtlichen Situation nach der Dienstnummer fragenden eine reinzuhauen.
was hat denn die gesetzliche Verpflichtunmg der man nachkommt mit "nett sein" zu tun?Beloe007 hat geschrieben:das würdest du und auch sonst keiner anders handhaben, wenn du mehrmals im Jahr auf solchen Veranstaltungen wärst und jedes 10te mal wenn du deinen "Ausweis" zeigst und nett bist, die Nettigkeit bestraft würde.
nein... nicht jede Anzeige wird auch verhandelt, viele werden doch direkt wieder eingestellt... wie gesagt die Polizei hat zur Wahrnehmung ihrer Pflichten gewisse Sonderrechte, und wenn etwas im Rahmen dieser Sonderrechte passiert, kommt es auch zu keiner Klage.... verhandelt wird doch nur wenn der jeweilige Polizist seine Kompetenzen wirklich überschritten hat... und in den Fällen in denen es nicht zur Verhandlung kommt, kann man die Namen der beteiligten Polizisten ja auch problemlos schützen...Beloe007 hat geschrieben:Das bedeutet aber im Umkehrschluss das jede Lappalie genauso zuzuordnen wäre und verhandelt werden müsste.... = die Adressen der beteiligten Polizisten raus käme.
Der Polizist hat aus seiner Sicht angemessen reagiert, aus allen anderen Blickwinkeln hat er aber absolute scheiße gebaut, aber das wusste er vorher nicht... wie will man so was verhandeln?Polizist auf Demo, ist alles recht krass, dann kommt ein Familienvater an und will den Polizisten nach dem Weg fragen... der Mann wird mit roher Gewalt gefesselt... weil der Polizist keinen Überblick mehr hatte und erst für seine eigene Sicherheit sorgen wollte, er nicht mehr zwischen gut/schlecht unterscheiden konnte.
Der Mann weiß nicht wie ihm geschieht und wehrt sich natürlich, das ganze artet noch ein Stückchen weitere aus... usw..
Dann hat der Polizist ganz gewaltig Mist gebaut, aber wer würde in einer ähnlichen Situation anders reagieren?
blödsinn... nix geht sofort vor Gericht, erstmal ermittelt die Staatsanwaltschaft...Beloe007 hat geschrieben:"Ey der Polizist mit Nummer 123 hat mich geschlagen, ohne das ich was gemacht habe"
Kommt sofort vor Gericht, egal ob es stimmt oder nicht. Dann steht Aussage gegen Aussage, der Polizist muss aussagen... usw...
das ist ein absolut blödes Beispiel... da es ja garnicht zutrifft... wenn ein unbeteiligter in die Krawalle bei einer Demonstration gerät, und dann versehentlich auch verhaftet wird, ist dies doch durch die Sonderbefugnisse der Polizei in dieser Situation abgedeckt... da ist jedem klar wenn er in solche Krawalle reingerät, das er auch einen Schaden dabei nehmen kann, oder ggf. auch vorläufig festgenommen werden kann... aber nicht abgedeckt ist natürlich unnötige Gewalt... wie z.B. der erwähnte Fußtritt ins Gesicht wenn der Demonstrant eh schon verletzt am Boden liegt... oder ein hinterherrennen und schlagen wenn ein Demonstrant, der keinerlei Anstalten zur Gewalt zeigte, sich bereits umgedreht hatte und sich entfernt, auch das ist absolut unnötige Gewalt...Beloe007 hat geschrieben:Der Polizist hat aus seiner Sicht angemessen reagiert, aus allen anderen Blickwinkeln hat er aber absolute scheiße gebaut, aber das wusste er vorher nicht... wie will man so was verhandeln?
Soll er verurteilt werden, weil es dummerweise den falschen erwischt hat? Oder hätte der Polizist vorher fragen sollen "Ey, hier geht gerade alles drunter und drüber, - gehörst du nicht dazu?"
ich frage mich schon die ganze Zeit warum du dich so intensiv für einen Polizei-/Überwachungsstaat stark machst...Beloe007 hat geschrieben:Aber wenn es zählt, sind dann nicht auch Demonstranten mit ID-Nummer "Friedlicher"? Und sollten die dann nicht auch eine bekommen? Dann ist es sogar noch friedlicher auf jeder Demo, als wenn nur die Polizei diese Nummern tragen müsste.