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Die Würde des Fürchterlichsten

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catcat
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Beitrag von catcat » 10.07.2010, 21:00

Interessant, wie sich der Bogen von Polizeigewalt gegen Demos im Inland zum Kriegseinsatz in Afghanistan spannt^^

Hallo? Im Afghanistan steht die Bundeswehr im Krieg! Auch wenn dies gern von den deutschen Medien als polizeieinsatz verkauft wird. Deutschland ist im KRIEG!

Sind die Polizisten im Inland auch gegen die Bürger im Krieg? Scheints schon...

Es ist ein typisches Anzeichen von Polizeistaaten und Diktaturen, das man die Exekutive nicht mehr identifizieren kann.

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 11.07.2010, 09:42

@catcat
Es war eine Frage zu Verständnis.

Ich hätte auch fragen können:

Ein Demonstrant kommt an und nervt, wegen irgendeinem Scheiß, auf einer gefährlichen Demo.

A) Soll der Polizist ihn notfalls mit Gewalt abdrängen?
Nehmen wir an der Polizist macht nichts.
B) Der Demonstrant oder Freunde machen hinterher schlimmeres, es war also nur ein Ablenkungsmanöver, war es trotzdem OK nichts zu machen?
B) Der Demonstrant macht hinterher nichts schlimmeres, war es trotzdem OK nichts zu machen?


Wenn der Polizist aber Gewalt anwendet... verliert er in jedem Fall, weil er auf etwas (für Aussenstehende) harmloses reagiert hat.
Selbst wenn der Demonstrant schlimmeres vor hatte, dann ist der Polizist der Böse, weil noch nichts schlimmeres zum Zeitpunkt der Gewaltanwendung passiert ist.

also, vier Möglichkeiten:
1. Er macht was und verhindert schlimmeres, was aber niemand beweisen kann.
2. Er macht was und verhindert nichts schlimmeres, was aber niemand beweisen kann.
3. Er macht nichts und es passiert schlimmeres.
4. Er macht nichts und es passiert nichts schlimmeres.

In Situation 1,2,3 verliert der Polizist, entweder er ist Buhmann der Nation, oder kriegt eins aufs Maul.
Nur im Fall 4 ist beim Polizisten alles gut.

Nur bei 2 verliert der friedliche Demonstrant.
Bei 1,2,3,4 gewinnt der gefährliche Demonstrant... entweder er ist der bedauerliche, der zu unrecht geschlagen/festgenommen wurde... oder er kann die Lage eskalieren lassen.


Eine 70/30 Situation, der Polizist könnte genauso gut ins Casino Roulette spielen gehen.

Aus Gründen der Eigensicherung, kann er aber nur auf eine weise reagieren, zumindest auf einer gefährlichen Demo... was hinterher natürlich für die Leute die das Video sehen "Buhhh der böse Polizist".


@networker
Genau das ist das Problem... das kommt zur Staatsanwaltschaft, aber es kommt auch in die Medien.
Schießt jemand:
Ist eine Bombe im Auto, hat er gut reagiert.
Ist keine Bombe im Auto, wird er von unseren Medien zerfleischt.
Schießt keiner:
Ist eine Bombe im Auto, ist er tot.
Ist keine Bombe im Auto, interessiert es keine Sau.


Genauso auf der Demo:

Polizist wendet Gewalt an:
Ist es ein gewalttätiger Demonstrant, wird der Polizist von unseren Medien zerfleischt.
Ist es kein gewalttätiger Demonstrant, wird der Polizist von unseren Medien zerfleischt.
Polizist wendet keine Gewalt an:
Ist es ein gewalttätiger Demonstrant, kriegt der Polizist eine auf die Nase.
Ist es kein gewalttätiger Demonstrant, interessiert es keine Sau.

Der Polizist verliert in jedem Fall, außer im letzten, da interessiert sich aber niemand für.
also kein Polizist wird durch eine kennnummer auf seiner Dienstkleidung in irgendeiner Weise eingeschränkt seinen Job zu machen...
Doch, weil er auf einer gefährlichen Demo auch präventiv reagieren muss und das kann auch heißen mal den falschen zu erwischen...

Oder ist die Polizei auch auf einer "Blumen für die Welt" Demo so aggressiv wie du meinst?

Hasenhuf
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Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 12.07.2010, 09:53

Beloe007 hat geschrieben:
Das Landgericht befand, dass die Vernehmungsmethode keine gerechtfertigte Notstandshandlung gewesen sei, denn sie habe gegen die in Artikel 1 Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürde verstoßen.
Also es war eine Notstandshaltung, sie war nur nicht gerechtfertigt, weil sie gegen die Menschenwürde verstieß.
Weil eine Birne kein roter Apfel ist, ist eine Birne ein nicht roter Apfel? Soll das deine Argumentation sein?

Beloe007 hat geschrieben:Notwehr (oder wie man es nennen mag) gehandelt hätte.
Wenn Du nicht mal selber weißt was Du meinst, dann kann das nichts werden. Notwehr nennt man Notwehr, Notstand nennt man Notstand. Vom Notstand gibt es den rechtfertigenden Notstand und den entschuldigenden Notstand. Etwas was kein rechtfertigender Notstand ist, ist nicht automatisch entschuldigenden Notstand. Und warum würden die beiden Polizisten wegen Nötigung im Amt verurteilt? Wenn es Notstand gewesen wäre, dann wären sie schuldlos gewesen.
Beloe007 hat geschrieben:Im Umkehrschluss müsste jeder Demonstrant der Polizisten beleidigt verhaftet werden, aber das wird auch nicht gemacht...
Weil wir ja auch von Beleidigungen reden. Außerdem steht es immer jedem frei Anzeige zu erstatten oder es zu lassen. Bei Antragsdelikten gilt das auch für Polizisten im Dienst.
Beloe007 hat geschrieben:Und mich interessiert es ehrlich gesagt auch nicht wenn ein Querulant der in einer gefährlichen Situation nach der Dienstnummer fragt eine rein bekommt...

Stell du dir vor, du stehst mit deinen Leuten in der Masse, hast keinen Überblick mehr... und ein Depp kommt mit so nem Scheiß an, selbst schuld sage ich dazu.
Da haben wir des Pudels Kern. Warum argumentierst Du überhaupt?


Zu dem restlichen Schwachsinn äußere ich mich nicht mehr.