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Die Würde des Fürchterlichsten

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 15:52

Hasenhuf hat geschrieben:
Beloe007 hat geschrieben:Und ganz toll was Amnesty da schreibt, klar sollen gewalttätige Polizisten belangt werden, aber dann sollen sie auch rein schreiben wie viele vermummte mit Straftaten als "Täter unbekannt" davon kommen, bzw. darüber auch eine Studie erstellen... ich würde wetten, das da 1 davongekommener Polizist auf 100 davongekommene vermummte kommt.
Da gibt es absolut nichts was gegeneinander aufzuwiegen wäre.
Habe ich das behauptet? Nur eine Demonstration ist ein Gewimmel wo vieles auch nicht aufzuklären geht und das gilt für alle Seiten. Eine Kennzeichnungspflicht für die eine Seite würde aber auch eine Kennzeichnungspflicht für die andere Seite bedeuten, oder wie wird Argumentiert das es nur eine Seite treffen soll? Gar nicht, - richtig :)

#

Wenn du denn mal selbst in einer ähnlichen Situation stecken solltest oder einer deiner Nächsten, hoffe ich das du dann auch die Höchststrafe forderst. Oder alternativ von dem Polizisten erwartest das er sich 1:1 an die Gesetze hält.

Und mildernde Umstände die das Strafmaß herabsetzen, sind auch ein Unding... was soll der Käse, gell.

Mildernde Umstände gibt es nur für echten Abschaum und nicht für unbescholtene Bürger die sich in einer Ausnahmesituation befinden, richtig?

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 15:56

Hasenhuf hat geschrieben:PS:
Vorliegend ergibt sich die Verwerflichkeit bereits allein aus dem Nötigungsmittel (= Androhen der Gewalt), da dieses hier so schwer wiegt, dass es durch den – menschlich nachvollziehbaren und verständlichen – Nötigungszweck (= Rettung des entführten Kindes) nicht „aufgewogen“ werden kann.
https://unirep.rewi.hu-berlin.de/doc/sr ... schner.pdf
Und wenn du von jemandem mit einer Waffe bedroht wirst, darf der dir helfende Polizist nicht die Waffe ziehen um die Bedrohung zur Aufgabe zu zwingen, wäre ja Nötigung.
Vorliegend ergibt sich die Verwerflichkeit bereits allein aus dem Nötigungsmittel (= Waffe ziehen), da dieses hier so schwer wiegt, dass es durch den – menschlich nachvollziehbaren und verständlichen – Nötigungszweck (= Rettung von Hasenhuf) nicht „aufgewogen“ werden kann.
Lachnummer, aber ganz ehrlich.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.07.2010, 16:03

Beloe007 hat geschrieben:Habe ich das behauptet? Nur eine Demonstration ist ein Gewimmel wo vieles auch nicht aufzuklären geht und das gilt für alle Seiten. Eine Kennzeichnungspflicht für die eine Seite würde aber auch eine Kennzeichnungspflicht für die andere Seite bedeuten, oder wie wird Argumentiert das es nur eine Seite treffen soll? Gar nicht, - richtig :)
Hmm? Für Teilnehmer einer Demo o.ä. gilt doch schon seit Jahren ein Vermummungsverbot... während die Polizisten immernoch in identischer kleidung mit Helm etc. "vermummt" rumlaufen und sich selbst in den meisten Fällen auf Videoaufnahmen nicht eindeutig identifizieren lassen... und da sind einige dabei die gerne mal draufschlagen, und sich so auf Demos etc extrem provozierend verhalten... solche Leute gehören nicht wirklich in den Polizeidienst... und solange da auch nix passiert, bleibt es eben ein Anreiz für solche Schlagertypen Polizist zu werden...

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 16:15

Naja um es mit Hasenhufs Worten, also theoretisch, zu begründen "Polizisten vermummen sich nicht, sie tragen nur Schutzkleidung", es geht aber um Kennzeichnungspflicht... das würde bedeuten jeder müsste eine Nummer tragen, egal ob vermummt oder nicht.

Lord Lommel
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Beitrag von Lord Lommel » 09.07.2010, 16:31

Beloe007 hat geschrieben:Wenn du denn mal selbst in einer ähnlichen Situation stecken solltest oder einer deiner Nächsten, hoffe ich das du dann auch die Höchststrafe forderst. Oder alternativ von dem Polizisten erwartest das er sich 1:1 an die Gesetze hält.
Das ist exakt die Polemik der Bild-Zeitung. Bewirb dich da mal !

Wenn ich Krebs habe, rege ich mich auch über die teuren Medikamente auf. Die könnten die Pharmaindustrie doch auch billiger machen, indem sie ein paar Familienväter entlassen. Auf welcher Seite stehst du da ?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.07.2010, 16:31

na, es gibt doch genug Videos von irgendwelchen Demos wo man schön sehen kann wie Polizisten reagieren wenn man sie nach der Dienstnummer fragt, eben um sich gezielt über diesen Beamten beschweren zu können... sie schlagen nochmal zu, sprechen einen Platzverweis aus... nur eben Ihre Dienstnummer geben sie nicht raus... während ein Demonstrant von der Polizei festgenommen werden kann, wenn er sich nicht ausweisen will... also wäre es doch sinnvoll hier für eine Gleichheit zu sorgen und eben eine kennzeichnungspflicht für Polizisten einzuführen... oder willste da eher den Demonstranten erlauben einen Polizisten solange festzuhalten bis er seine Dienstnummer mitteilt?

Die Polizei respräsentiert die Staatsgewalt, hier kann es nicht sein das ein Mißbrauch dieser Aufgabe dann nicht verfolgt werden kann...

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 16:59

Lord Lommel hat geschrieben:Das ist exakt die Polemik der Bild-Zeitung. Bewirb dich da mal !
Hach wie schön, meine Antwort? Folgende:

Das ist exakt die Polemik der Bild-Zeitung. Bewirb dich da mal!

Dabei habe ich zu wenig Ahnung von der Bildzeitung, lese die vielleicht alle 3 Jahre mal, wenn ich zur Lommelpädie muss.

@networker
Ich habe mich schon mehr als einmal gegen Vorgesetzte zur Wehr gesetzt als ich bei der Bundeswehr war, wenn auch nur als Wehrpflichtiger, mit langen Haaren hatte man da keinen leichten stand. Ich weiß also was Willkür und ungerecht ist.
Und ich bin auch nicht Staatshörig und mich interessiert es auch nicht wenn ein Polizist außer Dienst mir angst machen will, das kam auch schon mal vor... Von wegen "Ihre KFZ-Nummer habe ich notiert, das gibt noch ärger".

Aber eine handlungsunfähige Polizei wollte ich trotzdem nicht, wo dann wegen jeder Kleinigkeit ein Gerichtsverfahren eröffnet wird, oder es einen Diensteintrag gibt, nur weil man konkret jemanden benennen kann...
Wo gehobelt wird da fallen Späne, im Grunde könnte man doch bei einer Demo mit Ausschreitungen alle Festnehmen, das gehört zur Demokratie, ... aber nur einige wenige werden dann doch verhaftet damit es nicht ausartet, trotzdem bei weitem nicht alle.

Die Videos die ich diesbezüglich kenne zeigen nur kurze Momentaufnahmen und nicht die Geschichte davor, bzw. ist die Polizei in Deutschland äußerst geduldig... im Gegensatz zu ihren französischen Kollegen.

Weiß nicht ob man für Einzelfälle direkt alles andere Riskieren sollte und mit einer Kennzeichnung den ganzen Apparat zu behindern.

catcat
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Beitrag von catcat » 09.07.2010, 17:12

Beloe007 hat geschrieben:...

Weiß nicht ob man für Einzelfälle direkt alles andere Riskieren sollte und mit einer Kennzeichnung den ganzen Apparat zu behindern.
Meinst Du im Ernst, nur weil die Polizisten Dienstnummern tragen, würde der ganze Apparat auseinanderbrechen?

Da komm ich doch gleich mal mit dem Totschlagargument "der Gegenseite": Wenn Sie nix zu befürchten haben, dann kann Ihnen ja nix passieren. Oder haben Sie was zu verbergen?"

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 09.07.2010, 17:43

Beloe007 hat geschrieben:
Hasenhuf hat geschrieben:
Beloe007 hat geschrieben:Und ganz toll was Amnesty da schreibt, klar sollen gewalttätige Polizisten belangt werden, aber dann sollen sie auch rein schreiben wie viele vermummte mit Straftaten als "Täter unbekannt" davon kommen, bzw. darüber auch eine Studie erstellen... ich würde wetten, das da 1 davongekommener Polizist auf 100 davongekommene vermummte kommt.
Da gibt es absolut nichts was gegeneinander aufzuwiegen wäre.
Habe ich das behauptet?
Warum soll man das dann in einem Bericht über Polizeikriminalität erwähnen?
Beloe007 hat geschrieben:Nur eine Demonstration ist ein Gewimmel wo vieles auch nicht aufzuklären geht und das gilt für alle Seiten. Eine Kennzeichnungspflicht für die eine Seite würde aber auch eine Kennzeichnungspflicht für die andere Seite bedeuten, oder wie wird Argumentiert das es nur eine Seite treffen soll?
Vermummung als Demonstrant ist verboten. In diesem Zusammenhang und ohne diesen Zusammenhang können Polizisten grundsätzlich relativ problemlos Täter/Verdächtige verhaften. Ein Bürger kann theoretisch zwar einen Polizisten verhaften, das wird aber wahrscheinlich nicht klappen, im schlimmsten Fall endet das mit einer rechtmäßig erschossenen Hundertschaft.
Beloe007 hat geschrieben:Wenn du denn mal selbst in einer ähnlichen Situation stecken solltest oder einer deiner Nächsten, hoffe ich das du dann auch die Höchststrafe forderst. Oder alternativ von dem Polizisten erwartest das er sich 1:1 an die Gesetze hält.
Wer hat die Höchststrafe gefordert? Die Höchststrafe habe ich bei der Beantwortung deiner Frage zum Vergleich herangezogen, was hätte ich sonst auch Vergleichen sollen.
Beloe007 hat geschrieben:Und mildernde Umstände die das Strafmaß herabsetzen, sind auch ein Unding... was soll der Käse, gell.
Wer hat das behauptet? Nur nebenbei, es gibt auch strafverschärfende Umstände, dazu können zählen, daß gerade ein Polizist es besser hätte wissen müssen bzw. daraufhin besonnener hätte handeln müssen.
Beloe007 hat geschrieben:Und wenn du von jemandem mit einer Waffe bedroht wirst, darf der dir helfende Polizist nicht die Waffe ziehen um die Bedrohung zur Aufgabe zu zwingen, wäre ja Nötigung.
Den Dummfick kannst du dir sparen.
Beloe007 hat geschrieben:Naja um es mit Hasenhufs Worten, also theoretisch, zu begründen "Polizisten vermummen sich nicht, sie tragen nur Schutzkleidung", es geht aber um Kennzeichnungspflicht... das würde bedeuten jeder müsste eine Nummer tragen, egal ob vermummt oder nicht.
Was eine Verhaftung (und deren Notwendigkeit) eines Polizisten durch einen Bürger weitgehend ausschließen würde.
Beloe007 hat geschrieben:Ich habe mich schon mehr als einmal gegen Vorgesetzte zur Wehr gesetzt als ich bei der Bundeswehr war, wenn auch nur als Wehrpflichtiger, mit langen Haaren hatte man da keinen leichten stand. Ich weiß also was Willkür und ungerecht ist.
Die kennst du und die haben Namensschilder, worum geht es also?
Beloe007 hat geschrieben:Aber eine handlungsunfähige Polizei wollte ich trotzdem nicht ...
Wie handlungsfähig wäre die Polizei noch, wenn, die nötigen Mittel vorausgesetzt, Gäfgen völlig im Einklang mit dem Gesetz das ganze Polizeirevier samt Anwesender* in Schutt und Asche gelegt hätte und zumindest vorerst jeden weiteren Polizisten der sich ihm genähert hätte getötet hätte. Wie will man das wieder umkehren?

Die Frage ist rhetorisch, da eine Diskussion über Notwehr und dem was da dran hängt mit dir offenbar sinnlos ist.

*Bei unbeteiligten Zivilisten vielleicht nicht rechtmäßig aber gerechtfertigt.
Beloe007 hat geschrieben:Wo gehobelt wird da fallen Späne
Darauf kann man keine Regeln für jemanden mit Gewaltmonopol aufbauen.
Beloe007 hat geschrieben:Die Videos die ich diesbezüglich kenne zeigen nur kurze Momentaufnahmen und nicht die Geschichte davor,
Beispielsweise eins der letzten, das wo der Radfahrer (zu Fuß) zurückgezogen wurde und von einem anderen Polizisten frontal ins Gesicht geschlagen wurde? Es gibt keine Umstände die den Schlag gerechtfertigt hätten, auch wenn der Polizeipräsident in einer PK das gleiche von sich gegeben hat wie du.

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 17:50

Wie läuft das denn in Litauen? :)

Behindern würde es allemal und das habe ich geschrieben.

Und Objektiv ist auf so einer Demo auch nichts mehr, dann tun sich ein paar zusammen und sagen Dienstnummer "123456" hat das und das getan, ohne das er es getan hat... Versuch dann mal das Gegenteil gegen mehrere Zeugen zu beweisen, nach so einem Tumult.
catcat hat geschrieben:Da komm ich doch gleich mal mit dem Totschlagargument "der Gegenseite": Wenn Sie nix zu befürchten haben, dann kann Ihnen ja nix passieren. Oder haben Sie was zu verbergen?"
Dann darf der Staat auch deine DNA haben? Oder hast du was zu verbergen?

Unseren Fingerabdruck haben sie leider schon und auch den wollte ich nicht hergeben, obwohl ich nichts zu verbergen habe, aber wer reisen will...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.07.2010, 18:09

Beloe007 hat geschrieben:Aber eine handlungsunfähige Polizei wollte ich trotzdem nicht, wo dann wegen jeder Kleinigkeit ein Gerichtsverfahren eröffnet wird, oder es einen Diensteintrag gibt, nur weil man konkret jemanden benennen kann...
Wieso handlungsunfähig? Die Polizisten haben im Einsatz so einiges an Rechten und solange die nicht mißbraucht werden ist doch alles OK. Und die meisten halten sich auch daran... aber es gibt immer welche darunter die gerne mal draufhauen und es dann auch ungeniert tun... und genau diese sollten doch dann im Nachhinein auch ermittelbar sein, oder?

schau doch mal hier: https://www.taz.de/1/politik/deutschlan ... ler-wucht/
Polizisten rüsten sich mit speziellen Handschuhen aus um noch härter zuschlagen zu können

oder hier: https://www.readers-edition.de/2009/09/ ... -demo-2009

oder denkst du da war die Gewalt auch nur annähernd gerechtfertigt?

nett finde ich da auch die Insideraussage, das Polizeivideos regelmäßig verschwinden weil sie zeigen das ein Polizist gegen Gesetze verstoßen hat und anhand des Videos hätte identifiziert werden können...

und das sind jetzt nur 2 Beispiele... was denkst wieviele Vorfälle erst garnicht an die Öffentlichkeit kommen, eben weil der Täter nicht identifiziert werden kann oder es keine Beweise gibt.
Beloe007 hat geschrieben: Wo gehobelt wird da fallen Späne, im Grunde könnte man doch bei einer Demo mit Ausschreitungen alle Festnehmen, das gehört zur Demokratie, ... aber nur einige wenige werden dann doch verhaftet damit es nicht ausartet, trotzdem bei weitem nicht alle.
klar... bei ner Demo mit Ausschreitungen beteiligen sich dann auch alle Demonstranten an den Ausschreitungen... so müsste man auch alle festnehmen... :roll:

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.07.2010, 18:18

Beloe007 hat geschrieben:Und Objektiv ist auf so einer Demo auch nichts mehr, dann tun sich ein paar zusammen und sagen Dienstnummer "123456" hat das und das getan, ohne das er es getan hat... Versuch dann mal das Gegenteil gegen mehrere Zeugen zu beweisen, nach so einem Tumult.
heutzutage wird doch jede demo seitens der Polizei komplett mit Video überwacht... aber direkt von Anfang an pauschal, nicht erst wenn es zu Ausschreitungen kommt... aber auch wenn dort dann ein sinnlos um sich prügelnder Polizist zu sehen ist, solange sein Gesicht nicht erkennbar ist, hat er doch eh nix zu befürchten... aber eine Nummer könnte man auf einem Video wesentlich simpler erkennen oder zumindest teilweise, und wenn Zeugen dann auch noch die selbe Nummer nennen, ist die Situation doch recht eindeutig, oder?

Es kann nicht sein das diejenigen die hier für die Einhaltung der Gesetze zuständig sind, diese immerwieder übertreten können ohne das es eine Möglichkeit gibt diese Täter dann zu ermitteln...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.07.2010, 18:25

achja... da gabs ja letztens auch einen Fall das war ein Polizist auf einer Demo privat als Demonstrant unterwegs, aber einer von der Sorte die nur auf Krawall und Schlägerei aus war... was denkst du ob er sich während seiner Dienstzeit als Polizist auf der anderen Seite anders verhalten hat, oder auch dort seine gewaltätigen Neigungen ausgelebt hat und grundlos auf Demonstranten eingeprügelt hat...

wenn er nicht zufällig erkannt worden wäre, hätte er doch jahrelang weiter auf demos die demonstranten provoziert und grundlos auf sie eingeschlagen....

und auch das ist mit Sicherheit kein Einzelfall... solche Leute haben bei der Polizei absolut nix zu suchen... und daher muss es eine Möglichkeit geben sie identifizieren zu können...

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 18:30

Hasenhuf hat geschrieben:Die Frage ist rhetorisch, da eine Diskussion über Notwehr und dem was da dran hängt mit dir offenbar sinnlos ist.
Genau und deshalb hat der Richter gegen Deine Meinung entschieden, der Staatsanwalt keine Revision gemacht und auch sonst alles gegen Dich spricht...
Heuchemer beharrt darauf, dass sein Mandant Opfer von Folter wurde. Auch wenn der EGMR 2008 entschieden hat, dass die Androhung von Schmerzen als "unmenschliche Behandlung", nicht aber als Folter zu werten sei. Dies hat die Große Kammer nun noch einmal bestätigt: "Unter Berücksichtigung seiner eigenen Rechtsprechung und den Einschätzungen anderer internationaler Instutionen des Menschenrechtsschutzes gelangte der Gerichtshof zu der Auffassung, dass die Verhörmethode [...] nicht einen solchen Schweregrad erlangt hatte, dass sie als Folter gelten könnte." Doch auch die "unmenschliche Behandlung" fällt unter Artikel 3 der EMRK, das Folterverbot.
Oh.
Die Richter entschieden, dass "die Bestrafung der Polizeibeamten nicht den notwendigen Abschreckungseffekt hatte, um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen". Mit anderen Worten: Deutschland hat zwar die Polizeibeamten, die Gäfgen mit Folter drohten, bestraft, allerdings waren diese Strafen zu gering.

Die Straßburger Richter bezweifelten in ihrem Urteil, dass in Deutschland "angemessen auf den Ernst der Lage" - also die Folterandrohung - reagiert worden sei. Sie entschieden, dass "die deutschen Behörden dem Beschwerdeführer keine ausreichende Abhilfe für seine konventionswidrige Behandlung gewährt hatten".
Und weiter
Das Landgericht befand, dass die Vernehmungsmethode keine gerechtfertigte Notstandshandlung gewesen sei, denn sie habe gegen die in Artikel 1 Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürde verstoßen.
Also es war eine Notstandshaltung, sie war nur nicht gerechtfertigt, weil sie gegen die Menschenwürde verstieß.

Die Frage ist rhetorisch, da eine Diskussion über Notwehr und dem was da dran hängt mit dir offenbar sinnlos ist.
Hasenhuf hat geschrieben:Die Frage ist rhetorisch, da eine Diskussion über Notwehr und dem was da dran hängt mit dir offenbar sinnlos ist.
Offensichtlich ist das bei dir der Fall, denn alle Urteile die ich gelesen habe sagen dasselbe, nur das es gegen die Grundrechte verstößt.

Du Argumentierst gegen alle Richter und sogar gegen Gäfgen, der sich auch nur auf die Grundrechte beruft und nie dagegen gewehrt hat das Daschner in Notwehr (oder wie man es nennen mag) gehandelt hätte.

Eigentor, dank dir kriegt der noch Aufmerksamkeit.

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 18:46

@networker, mir ist das an sich Schnuppe, das Thema, wegen mir sollen sie ne Nummer kriegen.
Es gibt Gründe dafür und es gibt welche dagegen.

Nur dann soll sich hinterher keiner beschweren, wenn sich die Polizisten reihenweise krank melden bei solchen Veranstaltungen, weil keiner Bock hat wegen Kleinigkeiten namentlich bekannt zu werden... sei es nun gegen Linke oder Rechte.

Und Kennzeichenpflicht zählt dann vermutlich auch wenn sie wen von den Hells Angel oder so verhaften, wüsste gerne wie viele dann noch bereit sind diese Dienste zu machen... wenn Repressalien der Organisationen dahinter drohen.

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