Habe ich das behauptet? Nur eine Demonstration ist ein Gewimmel wo vieles auch nicht aufzuklären geht und das gilt für alle Seiten. Eine Kennzeichnungspflicht für die eine Seite würde aber auch eine Kennzeichnungspflicht für die andere Seite bedeuten, oder wie wird Argumentiert das es nur eine Seite treffen soll? Gar nicht, - richtigHasenhuf hat geschrieben:Da gibt es absolut nichts was gegeneinander aufzuwiegen wäre.Beloe007 hat geschrieben:Und ganz toll was Amnesty da schreibt, klar sollen gewalttätige Polizisten belangt werden, aber dann sollen sie auch rein schreiben wie viele vermummte mit Straftaten als "Täter unbekannt" davon kommen, bzw. darüber auch eine Studie erstellen... ich würde wetten, das da 1 davongekommener Polizist auf 100 davongekommene vermummte kommt.

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Wenn du denn mal selbst in einer ähnlichen Situation stecken solltest oder einer deiner Nächsten, hoffe ich das du dann auch die Höchststrafe forderst. Oder alternativ von dem Polizisten erwartest das er sich 1:1 an die Gesetze hält.
Und mildernde Umstände die das Strafmaß herabsetzen, sind auch ein Unding... was soll der Käse, gell.
Mildernde Umstände gibt es nur für echten Abschaum und nicht für unbescholtene Bürger die sich in einer Ausnahmesituation befinden, richtig?