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Die Würde des Fürchterlichsten

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 15:52

Hasenhuf hat geschrieben:
Beloe007 hat geschrieben:Und ganz toll was Amnesty da schreibt, klar sollen gewalttätige Polizisten belangt werden, aber dann sollen sie auch rein schreiben wie viele vermummte mit Straftaten als "Täter unbekannt" davon kommen, bzw. darüber auch eine Studie erstellen... ich würde wetten, das da 1 davongekommener Polizist auf 100 davongekommene vermummte kommt.
Da gibt es absolut nichts was gegeneinander aufzuwiegen wäre.
Habe ich das behauptet? Nur eine Demonstration ist ein Gewimmel wo vieles auch nicht aufzuklären geht und das gilt für alle Seiten. Eine Kennzeichnungspflicht für die eine Seite würde aber auch eine Kennzeichnungspflicht für die andere Seite bedeuten, oder wie wird Argumentiert das es nur eine Seite treffen soll? Gar nicht, - richtig :)

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Wenn du denn mal selbst in einer ähnlichen Situation stecken solltest oder einer deiner Nächsten, hoffe ich das du dann auch die Höchststrafe forderst. Oder alternativ von dem Polizisten erwartest das er sich 1:1 an die Gesetze hält.

Und mildernde Umstände die das Strafmaß herabsetzen, sind auch ein Unding... was soll der Käse, gell.

Mildernde Umstände gibt es nur für echten Abschaum und nicht für unbescholtene Bürger die sich in einer Ausnahmesituation befinden, richtig?

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 15:56

Hasenhuf hat geschrieben:PS:
Vorliegend ergibt sich die Verwerflichkeit bereits allein aus dem Nötigungsmittel (= Androhen der Gewalt), da dieses hier so schwer wiegt, dass es durch den – menschlich nachvollziehbaren und verständlichen – Nötigungszweck (= Rettung des entführten Kindes) nicht „aufgewogen“ werden kann.
https://unirep.rewi.hu-berlin.de/doc/sr ... schner.pdf
Und wenn du von jemandem mit einer Waffe bedroht wirst, darf der dir helfende Polizist nicht die Waffe ziehen um die Bedrohung zur Aufgabe zu zwingen, wäre ja Nötigung.
Vorliegend ergibt sich die Verwerflichkeit bereits allein aus dem Nötigungsmittel (= Waffe ziehen), da dieses hier so schwer wiegt, dass es durch den – menschlich nachvollziehbaren und verständlichen – Nötigungszweck (= Rettung von Hasenhuf) nicht „aufgewogen“ werden kann.
Lachnummer, aber ganz ehrlich.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.07.2010, 16:03

Beloe007 hat geschrieben:Habe ich das behauptet? Nur eine Demonstration ist ein Gewimmel wo vieles auch nicht aufzuklären geht und das gilt für alle Seiten. Eine Kennzeichnungspflicht für die eine Seite würde aber auch eine Kennzeichnungspflicht für die andere Seite bedeuten, oder wie wird Argumentiert das es nur eine Seite treffen soll? Gar nicht, - richtig :)
Hmm? Für Teilnehmer einer Demo o.ä. gilt doch schon seit Jahren ein Vermummungsverbot... während die Polizisten immernoch in identischer kleidung mit Helm etc. "vermummt" rumlaufen und sich selbst in den meisten Fällen auf Videoaufnahmen nicht eindeutig identifizieren lassen... und da sind einige dabei die gerne mal draufschlagen, und sich so auf Demos etc extrem provozierend verhalten... solche Leute gehören nicht wirklich in den Polizeidienst... und solange da auch nix passiert, bleibt es eben ein Anreiz für solche Schlagertypen Polizist zu werden...