Beloe007 hat geschrieben:Hasenhuf hat geschrieben:Beloe007 hat geschrieben:Und ganz toll was Amnesty da schreibt, klar sollen gewalttätige Polizisten belangt werden, aber dann sollen sie auch rein schreiben wie viele vermummte mit Straftaten als "Täter unbekannt" davon kommen, bzw. darüber auch eine Studie erstellen... ich würde wetten, das da 1 davongekommener Polizist auf 100 davongekommene vermummte kommt.
Da gibt es absolut nichts was gegeneinander aufzuwiegen wäre.
Habe ich das behauptet?
Warum soll man das dann in einem Bericht über Polizeikriminalität erwähnen?
Beloe007 hat geschrieben:Nur eine Demonstration ist ein Gewimmel wo vieles auch nicht aufzuklären geht und das gilt für alle Seiten. Eine Kennzeichnungspflicht für die eine Seite würde aber auch eine Kennzeichnungspflicht für die andere Seite bedeuten, oder wie wird Argumentiert das es nur eine Seite treffen soll?
Vermummung als Demonstrant ist verboten. In diesem Zusammenhang und ohne diesen Zusammenhang können Polizisten grundsätzlich relativ problemlos Täter/Verdächtige verhaften. Ein Bürger kann theoretisch zwar einen Polizisten verhaften, das wird aber wahrscheinlich nicht klappen, im schlimmsten Fall endet das mit einer rechtmäßig erschossenen Hundertschaft.
Beloe007 hat geschrieben:Wenn du denn mal selbst in einer ähnlichen Situation stecken solltest oder einer deiner Nächsten, hoffe ich das du dann auch die Höchststrafe forderst. Oder alternativ von dem Polizisten erwartest das er sich 1:1 an die Gesetze hält.
Wer hat die Höchststrafe gefordert? Die Höchststrafe habe ich bei der Beantwortung deiner Frage zum Vergleich herangezogen, was hätte ich sonst auch Vergleichen sollen.
Beloe007 hat geschrieben:Und mildernde Umstände die das Strafmaß herabsetzen, sind auch ein Unding... was soll der Käse, gell.
Wer hat das behauptet? Nur nebenbei, es gibt auch strafverschärfende Umstände, dazu können zählen, daß gerade ein Polizist es besser hätte wissen müssen bzw. daraufhin besonnener hätte handeln müssen.
Beloe007 hat geschrieben:Und wenn du von jemandem mit einer Waffe bedroht wirst, darf der dir helfende Polizist nicht die Waffe ziehen um die Bedrohung zur Aufgabe zu zwingen, wäre ja Nötigung.
Den Dummfick kannst du dir sparen.
Beloe007 hat geschrieben:Naja um es mit Hasenhufs Worten, also theoretisch, zu begründen "Polizisten vermummen sich nicht, sie tragen nur Schutzkleidung", es geht aber um Kennzeichnungspflicht... das würde bedeuten jeder müsste eine Nummer tragen, egal ob vermummt oder nicht.
Was eine Verhaftung (und deren Notwendigkeit) eines Polizisten durch einen Bürger weitgehend ausschließen würde.
Beloe007 hat geschrieben:Ich habe mich schon mehr als einmal gegen Vorgesetzte zur Wehr gesetzt als ich bei der Bundeswehr war, wenn auch nur als Wehrpflichtiger, mit langen Haaren hatte man da keinen leichten stand. Ich weiß also was Willkür und ungerecht ist.
Die kennst du und die haben Namensschilder, worum geht es also?
Beloe007 hat geschrieben:Aber eine handlungsunfähige Polizei wollte ich trotzdem nicht ...
Wie handlungsfähig wäre die Polizei noch, wenn, die nötigen Mittel vorausgesetzt, Gäfgen völlig im Einklang mit dem Gesetz das ganze Polizeirevier samt Anwesender* in Schutt und Asche gelegt hätte und zumindest vorerst jeden weiteren Polizisten der sich ihm genähert hätte getötet hätte. Wie will man das wieder umkehren?
Die Frage ist rhetorisch, da eine Diskussion über Notwehr und dem was da dran hängt mit dir offenbar sinnlos ist.
*Bei unbeteiligten Zivilisten vielleicht nicht rechtmäßig aber gerechtfertigt.
Beloe007 hat geschrieben:Wo gehobelt wird da fallen Späne
Darauf kann man keine Regeln für jemanden mit Gewaltmonopol aufbauen.
Beloe007 hat geschrieben:Die Videos die ich diesbezüglich kenne zeigen nur kurze Momentaufnahmen und nicht die Geschichte davor,
Beispielsweise eins der letzten, das wo der Radfahrer (zu Fuß) zurückgezogen wurde und von einem anderen Polizisten frontal ins Gesicht geschlagen wurde? Es gibt keine Umstände die den Schlag gerechtfertigt hätten, auch wenn der Polizeipräsident in einer PK das gleiche von sich gegeben hat wie du.