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Die Würde des Fürchterlichsten

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.07.2010, 19:42

Beloe007 hat geschrieben:Nur dann soll sich hinterher keiner beschweren, wenn sich die Polizisten reihenweise krank melden bei solchen Veranstaltungen, weil keiner Bock hat wegen Kleinigkeiten namentlich bekannt zu werden... sei es nun gegen Linke oder Rechte.
aha.. wie soll denn der normale Bürger einen Rückschluß von einer Nummer zu dem Namen des Beamten ziehen?

und auf Aufforderung hat sich laut geltendem Gesetz doch eh jeder Polizist auszuweisen, also seinen Dienstausweis vorzuzeigen, und das wäre dann sogar wirklich namentlich... nur solange er sich weigert sich auszuweisen und stattdessen nochmal draufhaut um danach in der Masse seiner Kollegen unterzutauchen, hat er auch nix zu befürchten...

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guppy
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Beitrag von guppy » 09.07.2010, 20:24

Hasenhuf hat geschrieben:auch manches was guppy noch geschrieben hatt.
Meine Sig :wink: - stimmt`s?

Irgendwo in dem Thread stand die Frage warum DDR Grenzer verurteilt wurden, die geschossen haben.
Es gab kein Gesetz und keine Dienstvorschrift die den finalen Schuss vorsah, es wurde aber erwartet das die "Flucht" verhindert wird, das ist das Dilemma und deshalb auch relativ milde Urteile. Ob es immer so war kann ich nicht sagen, aber auf alle Fälle wurdest Du mindestens ab 77 gefragt ob Du Deinen "Ehrendienst" an der Grenze ableisten würdest - und wer dann wegen der drei Vergünstigungen dort hin ging, der wusste auf was er sich einlässt. Und da sehe ich das Hauptargument für eine Verurteilung.

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 20:39

@networker
Sondereinsatzkräfte müssen sich selbst auf nachfragen nicht ausweisen, nie, selbst bei einem richterlichen Verfahren kommen die Namen nicht ans licht... auch nicht wenn der Anwalt Akteneinsicht gibt. (zumindest soweit ich weiß).

Und auf Aufforderung muss sich auch keiner Ausweisen, nur wenn der Polizist was von dem "Frager" möchte, macht er es vielleicht, aber erst hinterher.

https://dejure.org/gesetze/OWiG/57.html
(2) Die Befugnis nach § 56 steht auch den hierzu ermächtigten Beamten des Polizeidienstes zu, die eine Ordnungswidrigkeit entdecken oder im ersten Zugriff verfolgen und sich durch ihre Dienstkleidung oder in anderer Weise ausweisen.
Nur mal so.

Deine Texte hören sich fast so an als gäbe es nur Prügelpolizei, kommt zumindest so rüber, um die wenigen Einzelfälle aufzudecken und damit alle anderen in anderen Einsätzen zu gefährden ist denke ich zu viel des guten.