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Doch oder hätte er für eine Drohung ohne Ausführung mehrere Jahre ins Gefängnis gehen sollen?Lord Lommel hat geschrieben:Der Polizist wurde aber nunmal nicht bestraft.
Das glaubt?Die Folgen müssten ganz anders aussehen. Der Polizist, der sich für die Folter entscheidet, muss hart bestraft werden. Keine Verwarnung mit Strafvorbehalt wie bei Daschner, sondern eine mehrjährige Gefängnisstrafe, Entlassung aus dem Dienst, Streichung der Pension. Es wiegt schwer, wenn der Staat selbst und seine Diener gegen die Gesetze verstoßen.
Notwehr ->Beloe007 hat geschrieben:Und das sehe ich als mildernde Umstände, damit er nicht hinterher als psychisches Wrack endet, hat er ausnahmsweise eine menschlich falsche Entscheidung getroffen, nach seinem Gewissen und nicht die gesetzliche richtige... zumal auch jeder weiß das Gesetze nicht für jeden erdenklichen Fall geschaffen wurden, sondern auch Spielräume existieren.
Naja, bisher dahin ist Deine Argumentation verständlich und nachvollziehbar - mit solchen Äußerungen disqualifizierst Du Dich selber.Beloe007 hat geschrieben:
Wenn morgen im Gesetz steht "Atmen ist verboten", dann hörst du vermutlich auf zu atmen, ich nicht.
.Wir werden verlieren, wenn wir die Daschners gewähren lassen. Die dünne Papiertür, die uns vom Chaos trennt, wird reißen.
Polizist in Führungsposition begeht absolut bewusst ein nicht einfaches Vergehen gegen Menschenrechte und Dienstanweisungen, wird dafür nur verwarnt, aber Jahre später dann dick befördert....Beloe007 hat geschrieben:Doch oder hätte er für eine Drohung ohne Ausführung mehrere Jahre ins Gefängnis gehen sollen?Lord Lommel hat geschrieben:Der Polizist wurde aber nunmal nicht bestraft.
sorry, wenn der Mensch mit den Belastungen in seinem Job nicht zurechtkommt, und so eine Gefahr besteht das er als psychisches Wrack endet, ist er für den Posten nicht geeignet.... er hätte sich jederzeit zur Verkehrspolizei versetzen lassen können...Beloe007 hat geschrieben:Und das sehe ich als mildernde Umstände, damit er nicht hinterher als psychisches Wrack endet, hat er ausnahmsweise eine menschlich falsche Entscheidung getroffen, nach seinem Gewissen und nicht die gesetzliche richtige... zumal auch jeder weiß das Gesetze nicht für jeden erdenklichen Fall geschaffen wurden, sondern auch Spielräume existieren.
Die Höchstrafe ist die selbe (Nötigung <-> Körperverletzung), wenn man bei der Nötigung von einem Mißbrauch der Amtsstellung ausgeht. War es dir nicht möglich das herauszufinden, nachdem das Strafmaß für Nötigung schon genannt wurde? Forumsblindheit?Beloe007 hat geschrieben:hätte er für eine Drohung ohne Ausführung mehrere Jahre ins Gefängnis gehen sollen?
Das ist mehrfach ausgeschlossen, ohne ewig nachzudenken tippe ich auf vier- bis fünfach.Beloe007 hat geschrieben:Der Polizist hat in Notwehr gehandelt!
Und wenn in den Menschenrechten und Dienstanweisungen drin gestanden hätte in Fällen wie bei Gäfgen darf mit Folter gedroht werden, dann wäre das Ok?net(t)worker hat geschrieben:Polizist in Führungsposition begeht absolut bewusst ein nicht einfaches Vergehen gegen Menschenrechte und Dienstanweisungen, wird dafür nur verwarnt, aber Jahre später dann dick befördert....
Das ist ne gute Frage. Ich fand die Verurteilungen eher fragwürdig, denn sie wurden ja nicht nach DDR-Recht verurteilt.Beloe007 hat geschrieben:Warum wurden dann Mauerschützen im Nachhinein verurteilt, obwohl sie laut Gesetz schießen durften?
Das war Siegerjustiz und ich habe mal irgendwo gelesen, daß die BRD die Urteile nicht anerkannt hat. Mal ganz davon abgesehen, daß man die meisten NS-Verbrecher wohl auch mit dem Recht aus der NS-Zeit hätte verurteilen können, das Regime basierte ja zum großen Teil auf Willkür.Beloe007 hat geschrieben:Warum wurden NS-Verbrecher verurteilt, obwohl sie das damalig richtige getan haben?
Weil sie nach dem Gesetz nach dem sie handelten schuldig waren oder, siehe Lord Lommel.Beloe007 hat geschrieben:Warum wurden dann Mauerschützen im Nachhinein verurteilt, obwohl sie laut Gesetz schießen durften?
Warum wurden NS-Verbrecher verurteilt, obwohl sie das damalig richtige getan haben?
Da gibt es absolut nichts was gegeneinander aufzuwiegen wäre.Beloe007 hat geschrieben:Und ganz toll was Amnesty da schreibt, klar sollen gewalttätige Polizisten belangt werden, aber dann sollen sie auch rein schreiben wie viele vermummte mit Straftaten als "Täter unbekannt" davon kommen, bzw. darüber auch eine Studie erstellen... ich würde wetten, das da 1 davongekommener Polizist auf 100 davongekommene vermummte kommt.
Nötigung würde hier m.M. nach nicht wirklich greifen, da eben:Hasenhuf hat geschrieben: Die Höchstrafe ist die selbe (Nötigung <-> Körperverletzung), wenn man bei der Nötigung von einem Mißbrauch der Amtsstellung ausgeht. War es dir nicht möglich das herauszufinden, nachdem das Strafmaß für Nötigung schon genannt wurde? Forumsblindheit?
der Zweck war in diesem Fall ja nicht wirklich verwerflich.... aber der Zweck heiligt nicht alle Mittel....§ 240 Nötigung
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2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
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https://unirep.rewi.hu-berlin.de/doc/sr ... schner.pdfVorliegend ergibt sich die Verwerflichkeit bereits allein aus dem Nötigungsmittel (= Androhen der Gewalt), da dieses hier so schwer wiegt, dass es durch den – menschlich nachvollziehbaren und verständlichen – Nötigungszweck (= Rettung des entführten Kindes) nicht „aufgewogen“ werden kann.