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Die Würde des Fürchterlichsten

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Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 09.07.2010, 07:46

der fall zeigt doch mal wieder schön, dass unsere gesetze nun mal nicht alles 100%ig abdecken können. und das zieht sich durch jedes gesetzbuch. egal ob verkehr, internet es gibt immer fälle, wo man eben nicht eine 100%ige entscheiodung fällen kann. das ist das leben.

ist doch nicht anders mit der selbstverteidigung. zückt jemand ein messer und ich wehre mich erfolgreich bevor er zusticht, habe ich auch große mühe das unter notwehr zu verbuchen.

das leben ist nun mal einfach nicht gerecht. egal wie viele versicherungen und gesetze wir uns auflasten.

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Lord Lommel
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Beitrag von Lord Lommel » 09.07.2010, 09:43

Ich weiß auch gar nicht, warum immer alle mit dem "wenn es dein Kind wäre"-Argument kommen. Wenn es meinem Kind zustößt, dann bin ich nicht objektiv. Deshalb werden Gesetze von Leuten gemacht, deren Kinder grade nicht entführt wurden. Wenn ich das Argument gelten lassen würde, dann könnte ich genauso argumentieren, daß die Todesstrafe bei Ehebruch angemessen ist. Wenn mir die Frau wegläuft, ist es genau das was ich da fühle. Gut, es hätte den Vorteil, daß wir auf Eroberungskriege verzichten könnten. Es gäbe dann ja genug Lebensraum im Land.

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 10:03

Das "wenn es dein Kind wäre"-Argument wurde hier nicht verwendet um es schönzureden, sondern um die Situation zu erklären in der sich unmittelbar betroffene befinden.

Wenn ich den Bericht lese, gebe ich dem Autor auch recht, aber ich lese nicht nur den Artikel, sondern versuche mich gleichzeitig in die situationsbedingte Lage der Personen zu versetzen und dann gebe ich dem Autor nicht mehr uneingeschränkt recht.

Oder wäre es richtig einen Pädophilen nur zu 70% zu bestrafen, weil er selbst vor 20 Jahren mal vom Onkel böse angefasst wurde und den der den Pädophilen im Affekt getötet zu 100%... der Pädophile hatte 20 Jahre Zeit sich damit zu beschäftigen, der im Affekt nur wenige Minuten bis wenige Tage.

Genauso werden mildernde Umstände geltend wenn du jemanden wegen Ehebruch tötest... aber zwischen der Ausführung und der Drohung besteht ein Unterschied... wenn du also nur drohst den anderen zu Töten, wird dir vermutlich nicht viel passieren, weil du es in einer menschlichen Situation gesagt hast und unter normalen Umständen nicht getan hättest, eine Ausnahmesituation.
Ansonsten gäbe es nämlich genauso viel Lebensraum außerhalb der Gefängnisse ;)