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Link Tausch per Mail anschreiben nicht mehr zulässig?

Ein wichtiges Thema für einige Suchmaschinen. Dieses Unterforum dient zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema Link-Marketing, Linkbaits, Widgets, Ideen die Linkerati zu finden und wecken!

(Kein Link Farm / Linktausch Börse usw.)
MaxTrix
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Beitrag von MaxTrix » 08.02.2007, 16:58

Also jetzt mehr Information.
Man sollte wirklich sehr aufpassen was solche emails angeht!
Am besten beim Rechtsanwalt die E-Mail vorzeigen die man verschicken möchte, ansonsten kann das sehr teuer werden.
Damit ist das mit Individueller E-Mail gelaufen! Mann kann ja nicht jede E-Mail beim Rechtsanwalt vorzeigen, wird auch zu teuer!

Aber, es soll jede für sich entscheiden natürlich was er tut!
Ist auch meine Meinung!

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seotrabajo
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Beitrag von seotrabajo » 08.02.2007, 19:39

Hallo,



also ich finde es kein SPAM.

Weil :

1)
Ich schreibe nur Homepagen, an wo ich sehe das die auch Links tauschen.

2)
Warum sollten Die Leute sich beschweren, wenn Ihnen es auch was bringt...


Gruss
Seotrabajo

MaxTrix
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Beitrag von MaxTrix » 08.02.2007, 19:44

Hab auch so gedacht! Aber hab schlechte Laune erwischt bei jemandem denke ich!

Bei ersten mal ist die Strafe noch bezahlbar! Bei zweiten kann man gleich eine Insolvenz beauftragen!

Jetzt bin ich einfach vorsichtiger! (Ein Mal hatte ich schon das gehabt)

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eumel
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Beitrag von eumel » 08.02.2007, 23:53

ich denke das wird in zukunft ein markt
im impressum (ich möchte tauschlinks) (weil es schwer ist oder wird irgendwo neu rein zu kommen)
denn wenn nix mehr per mail getauscht wird oder werden kann (darf)- haben nur die jenigen ! "einen" den vorteil - das die - bevor das urteil in kraft trat - das diese genug getauscht hatten und ihre leute kennen und daher sie dann genau wissen nu kann ich mich vergrössern da ich ja alle kenne (die wichtig sind) und die wiederum auch ihren markt haben
!!viele neue haben und werden es sehr schwer haben!!

Spooky
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Beitrag von Spooky » 10.02.2007, 12:52

ich sehe das genauso wie rudi. wer wegen so einen scheiß eine abmahnung verschickt hat entweder nicht besseres zu tun oder ist anwalt oder es trifft beides zu. welchen sinn macht eine abmahnung? wenn es jetzt um verletzung von urheberrechten geht oder so, kann ich es ja noch verstehen aber wegen so einem quatsch. ich glaube das gibt es auch nur in deutschland.

Inteliplus
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Beitrag von Inteliplus » 10.02.2007, 13:03

das ist echt mal der totale Schwachsinn :-), aber klar wir sind in Deutschland und hier ist alles möglich wenn Leute an das Geld von andere rankommen wollen..

asti995
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Beitrag von asti995 » 18.04.2007, 16:16

Hallo,

eildieweil ich hier und in anderen Foren keine "endgültige" Antwort auf die Frage:

"Ist ein Linktauschangebot per eMail an einen Webmaster Spam oder nicht Spam"

finden konnte habe ich mal bei der

internet-beschwerdestelle.de

telefonisch nachgefragt. Die Antwort war eindeutig:

Proaktiv eine eMail an einen Webmaster oder eine andere Person (ganz gleich ob private oder kommerzielle Website) mit einem Linktausch Angebot zu senden, ist eine unzumutbare Belästigung nach Paragraph 7 des UWG. Auch diese Art der "Werbung" für die eigene Website, wird wie "Werbung" für eine Ware / Dienstleisung bzw. ein Produkt eingestuft.

Eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ist nicht ausgeschlossen und nach der derzeitigen Regelung rechtlich vertretbar.

Bittet der Webmaster / Betreiber der Seite nicht ausdrücklich um Linktauschangebote (z.B. auf seiner Website, in einem Forum etc.) oder sucht er den Kontakt nicht auf anderem Weg (z.B. durch Überreichung einer Visitenkarte), bewegt man sich auf dünnem Eis.

Empfohlen wurde, den Webmaster mit dem Anliegen zunächst telefonisch zu kontaktieren, und erst bei Bekunden von Interesse per Mail anzuschreiben. Die telefonische Kontaktaufnahme ist derzeit weniger bedenklich, als die proaktiv verschickte Mail, da man eine "mutmaßliche Einwilligung" annehmen darf. Auch auf diesem Wege muss gewährleistet sein, daß ...

1. genügend Anhaltspunkte für eine "inhaltliche Verwandschaft" der Webeiten ersichtlich sind

2. durch den "Linktauschanbieter" eine gewissenhafte Recherche zum möglichen Linkpartner geführt hat

3. der Angesprochene einen Kontakt nicht ausdrücklich ablehnt

4. das Angebot individuellen Charakter hat

Würde mich mal interessieren in welchem Staat es noch so eine Regelung gibt, das ist doch wirklich eine unzumutbare Belästigung !!!

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Beitrag von oldInternetUser » 18.04.2007, 16:33

asti995 hat geschrieben:eildieweil ich hier und in anderen Foren keine "endgültige" Antwort auf die Frage:

"Ist ein Linktauschangebot per eMail an einen Webmaster Spam oder nicht Spam"

finden konnte
offenbar hast Du den Thread nicht gelesen.
asti995 hat geschrieben:Proaktiv eine eMail an einen Webmaster oder eine andere Person (ganz gleich ob private oder kommerzielle Website) mit einem Linktausch Angebot zu senden, ist eine unzumutbare Belästigung nach Paragraph 7 des UWG. Auch diese Art der "Werbung" für die eigene Website, wird wie "Werbung" für eine Ware / Dienstleisung bzw. ein Produkt eingestuft.

Eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ist nicht ausgeschlossen und nach der derzeitigen Regelung rechtlich vertretbar.
Das ist nix Neues - und das ist auch gut so.
asti995 hat geschrieben:Würde mich mal interessieren in welchem Staat es noch so eine Regelung gibt, das ist doch wirklich eine unzumutbare Belästigung
Falsch. Eine unzumutbare Belästigung, nämlich Spam, ist das, was ständig in mein Postfach reinkommt: Ich brauche kein Viagra, keine Aktientipps und auch keine Linktauschanfragen.

Ich finde deine Einstellung, @asti995, zum :bad-words: - würde man so etwas auch noch freigeben, dann würden noch mehr hirnlose Leute meinen, sie müßten die Welt mit hunderten von Massenanfragen bombardieren. Jeder kleine Möchtegern-Webmaster würde dann Rundmails verschicken.

dirk30
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Beitrag von dirk30 » 18.04.2007, 19:27

....
Zuletzt geändert von dirk30 am 18.04.2007, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.

dirk30
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Beitrag von dirk30 » 18.04.2007, 19:32

gibt es übrings einen Fall wo jemand vom Gericht wegen einer Linktausch Mail verurteilt wurde? (Ich meine jetzt nicht gibt wo jemand eine Abmahnung bekommen hat und die gezahlt hat, weil es genug Fälle wo welche zahlen, weil Sie eingeschüchtert sind oder das Risiko vor Gericht zu gehen scheuen obwohl die Abmahnung vor Gericht wahrscheinlich nicht durchgegangen wäre)

asti995
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Beitrag von asti995 » 19.04.2007, 10:26

oldInternetUser hat geschrieben: offenbar hast Du den Thread nicht gelesen.
Doch schon, aber Rechtssicherheit hat mir das nicht verschafft.
asti995 hat geschrieben:Proaktiv eine eMail an einen Webmaster oder eine andere Person (ganz gleich ob private oder kommerzielle Website) mit einem Linktausch Angebot zu senden, ist eine unzumutbare Belästigung nach Paragraph 7 des UWG. Auch diese Art der "Werbung" für die eigene Website, wird wie "Werbung" für eine Ware / Dienstleisung bzw. ein Produkt eingestuft.

Eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ist nicht ausgeschlossen und nach der derzeitigen Regelung rechtlich vertretbar.
oldInternetUser hat geschrieben:Das ist nix Neues - und das ist auch gut so.
Nun ja, zum einen war ich bisher der Meinung, daß eine private Website, die keinem kommerziellem Zweck dient, nicht als Dienstleistung oder Produkt / Ware eingestuft und nicht nach dem UWG behandelt wird, da dieses Angebot ja keine "Konkurrenz" darstellt.

Zum anderen finde ich das nicht gut, weil professionell aufgestellte Agenturen, die aus anderen Geschäften Adressdaten über z.B. Payback erhalten haben, rechtlich abgesichert eine solche "Marketingkampagne" proaktiv für meine Website vornehmen dürften, gegen Bezahlung versteht sich, wenn man sich bei der Erhebung der Adressdaten solch einen Zweck vorbehalten hat. Da ist nicht abgesichert, das diese Kampagne zum eigentlichen Interesse des Beworbenen passt, oder in einem Zusammenhang mit der Kundenbeziehung steht. Und trotzdem ist es dann kein "Spam" mehr. Der Kunde hat halt zugestimmt, weil er z.B. einen monetären Vorteil hat oder in einen geschlossenen Kundenkreis aufgenommen wird. Im Grunde erhält er trotzdem eine Nachricht, die er nicht benötigt / will.

Zudem ist die Rolle eines Webmasters ja fachübergreifen auch mit der Aufgabe behaftet, mögliche Marketingstrategien in Bezug auf den Erfolg einer Website und die Ergänzung um relevante Themen zu prüfen und durchzuführen. Da ist mir die Novellierung des UWG nicht klar, denn hier nimmt man ihm die Möglichkeit, diese Aufgabe in Kooperation mit unternehmensfremden "zukünftigen" Partnern mit technisch geeigneten Medien (eben z.B. Mail) warzunehmen (bzw. solche Nachrichten zu empfangen).
asti995 hat geschrieben:Würde mich mal interessieren in welchem Staat es noch so eine Regelung gibt, das ist doch wirklich eine unzumutbare Belästigung
oldInternetUser hat geschrieben:Falsch. Eine unzumutbare Belästigung, nämlich Spam, ist das, was ständig in mein Postfach reinkommt: Ich brauche kein Viagra, keine Aktientipps und auch keine Linktauschanfragen.

Ich finde deine Einstellung, @asti995, zum :bad-words: - würde man so etwas auch noch freigeben, dann würden noch mehr hirnlose Leute meinen, sie müßten die Welt mit hunderten von Massenanfragen bombardieren. Jeder kleine Möchtegern-Webmaster würde dann Rundmails verschicken.
Diese Gefahr sehe ich auch. Was mich an der Anwendung des UWG dabei stört, daß kein Unterschied gemacht wird, zwischen anonymer Massenanfrage und individueller Mail mit relevanten Personeninformationen. Selbst wenn sich herausstellt, daß eine ordentliche Recherche betrieben wurde, inhaltliche Verwandschaft gegeben ist und die Kontaktaufnahme im "Guten" und ohne kommerzielles Interesse erfolgt, schützt das nicht vor Repressalien. Im Gegenzug dürfen die, die Geld damit verdienen, solche Aktionen durchführen. Da war die Lobby wieder stark.

Erkennbar ist doch, daß auch die gesetzliche Regelung durch das UWG gegen Spam nicht hilft, die Mails werden nicht weniger. Unzumutbar finde ich, daß diese Regelung in die persönliche Freiheit des Individuums eingreift, obwohl an anderer Stelle kein Schutz betrieben wird; denn gegen die Werbeflut in der Fußgängerzone, Printmedien oder z.B. TV habe ich keinen "Filter" zur Verfügung (obwohl nachweislich belastend und "nervtötend").

Mails zu Viagra und Aktientipps lese ich nicht gerne, ernstzunehmende Kooperationsangebote eines Webmasters, bzw. eines Projektes, freundlich formulierte Mails freundlicher Menschen die es ernst meinen, lese und beantworte ich (unabhängig vom Ergebnis) gerne. Natürlich kann man auch jeden als "hirnlos" bezeichnen, der eine andere Perspektive vertritt und sich seines Mageninhaltes entleeren. Aber ob das was hilft? Nicht, daß das mal gesetzlich geregelt wird :wink:

Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 19.04.2007, 17:11

Mal eine arg dumme Frage:

Wenn man nun in der ersten E-Mail die eigene Website gar nicht nennt, sondern nur anfragt, ob denn generell Interesse an einem Linktausch bestünde - wo wäre dann die verbotswidrige Werbung, um die es scheinbar geht?

Ich meine, wenn ich einen Händler in einer E-Mail frage, ob er mir ein bestimmtes Produkt beschaffen kann, ist das ja hoffentlich keine unzumutbare Belästigung, sondern ein normaler und üblicherweise erwünschter Geschäftsvorgang.

Wenn ich nun stattdessen einen Website-Betreiber per E-Mail frage, ob er mir Werbefläche anbieten mag - wo ist denn jetzt der Unterschied? Eine Anfrage muss doch in irgeneiner Form zulässig sein, sonst könnten keine Geschäfte mehr zustandekommen. Ob sich die Anfrage nun auf Ware gegen Geld oder auf einen Tauschhandel bezieht, müsste eigentlich auch egal sein.

MfG
Thomas

shapeshifter
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Beitrag von shapeshifter » 19.04.2007, 17:17

Dann stricken sie Dir ein verbotenes "Kompensationsgeschäft" daraus. ;)

Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 19.04.2007, 17:27

Seit wann sind Kompensationsgeschäfte verboten??

MfG
Thomas

rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 19.04.2007, 17:35

Thomas2 hat geschrieben:...wenn ich einen Händler in einer E-Mail frage, ob er mir ein bestimmtes Produkt beschaffen kann, ist das ja hoffentlich keine unzumutbare Belästigung, sondern ein normaler und üblicherweise erwünschter Geschäftsvorgang.
Wenn Dich aber ein Händler ungefragt per mail fragt, ob er Dir ein bestimmtes Produkt besorgen darf, dann ... ja was wohl?

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