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offenbar hast Du den Thread nicht gelesen.asti995 hat geschrieben:eildieweil ich hier und in anderen Foren keine "endgültige" Antwort auf die Frage:
"Ist ein Linktauschangebot per eMail an einen Webmaster Spam oder nicht Spam"
finden konnte
Das ist nix Neues - und das ist auch gut so.asti995 hat geschrieben:Proaktiv eine eMail an einen Webmaster oder eine andere Person (ganz gleich ob private oder kommerzielle Website) mit einem Linktausch Angebot zu senden, ist eine unzumutbare Belästigung nach Paragraph 7 des UWG. Auch diese Art der "Werbung" für die eigene Website, wird wie "Werbung" für eine Ware / Dienstleisung bzw. ein Produkt eingestuft.
Eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ist nicht ausgeschlossen und nach der derzeitigen Regelung rechtlich vertretbar.
Falsch. Eine unzumutbare Belästigung, nämlich Spam, ist das, was ständig in mein Postfach reinkommt: Ich brauche kein Viagra, keine Aktientipps und auch keine Linktauschanfragen.asti995 hat geschrieben:Würde mich mal interessieren in welchem Staat es noch so eine Regelung gibt, das ist doch wirklich eine unzumutbare Belästigung
Doch schon, aber Rechtssicherheit hat mir das nicht verschafft.oldInternetUser hat geschrieben: offenbar hast Du den Thread nicht gelesen.
asti995 hat geschrieben:Proaktiv eine eMail an einen Webmaster oder eine andere Person (ganz gleich ob private oder kommerzielle Website) mit einem Linktausch Angebot zu senden, ist eine unzumutbare Belästigung nach Paragraph 7 des UWG. Auch diese Art der "Werbung" für die eigene Website, wird wie "Werbung" für eine Ware / Dienstleisung bzw. ein Produkt eingestuft.
Eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ist nicht ausgeschlossen und nach der derzeitigen Regelung rechtlich vertretbar.
Nun ja, zum einen war ich bisher der Meinung, daß eine private Website, die keinem kommerziellem Zweck dient, nicht als Dienstleistung oder Produkt / Ware eingestuft und nicht nach dem UWG behandelt wird, da dieses Angebot ja keine "Konkurrenz" darstellt.oldInternetUser hat geschrieben:Das ist nix Neues - und das ist auch gut so.
asti995 hat geschrieben:Würde mich mal interessieren in welchem Staat es noch so eine Regelung gibt, das ist doch wirklich eine unzumutbare Belästigung
Diese Gefahr sehe ich auch. Was mich an der Anwendung des UWG dabei stört, daß kein Unterschied gemacht wird, zwischen anonymer Massenanfrage und individueller Mail mit relevanten Personeninformationen. Selbst wenn sich herausstellt, daß eine ordentliche Recherche betrieben wurde, inhaltliche Verwandschaft gegeben ist und die Kontaktaufnahme im "Guten" und ohne kommerzielles Interesse erfolgt, schützt das nicht vor Repressalien. Im Gegenzug dürfen die, die Geld damit verdienen, solche Aktionen durchführen. Da war die Lobby wieder stark.oldInternetUser hat geschrieben:Falsch. Eine unzumutbare Belästigung, nämlich Spam, ist das, was ständig in mein Postfach reinkommt: Ich brauche kein Viagra, keine Aktientipps und auch keine Linktauschanfragen.
Ich finde deine Einstellung, @asti995, zum- würde man so etwas auch noch freigeben, dann würden noch mehr hirnlose Leute meinen, sie müßten die Welt mit hunderten von Massenanfragen bombardieren. Jeder kleine Möchtegern-Webmaster würde dann Rundmails verschicken.
Wenn Dich aber ein Händler ungefragt per mail fragt, ob er Dir ein bestimmtes Produkt besorgen darf, dann ... ja was wohl?Thomas2 hat geschrieben:...wenn ich einen Händler in einer E-Mail frage, ob er mir ein bestimmtes Produkt beschaffen kann, ist das ja hoffentlich keine unzumutbare Belästigung, sondern ein normaler und üblicherweise erwünschter Geschäftsvorgang.