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Wo gibt es so ein Urteil, ist dieses schon rechtskräftig und wo ist es publiziert ?In dem oft zitierten Urteil BlaBla geht es ja genau um so einen Fall, was ich mich laienhaft erinnere: Um das wissentliche Setzen eines Links mit dem Ziel, jemanden zu schädigen.
Hallo KeepCool,Man kann derzeit fremde Seiten durch äussere Einwirkung (sprich ohne Wissen des Webmasters) durch gewisse Manipulationen für eine ganze Weile nach hinten befördern.
Auf eine eingehende Beschreibung der Methodik möchte ich aus verständlichen Gründen verzichten.
Sechs Versuche wurden gemacht, Ergebnis: 6 Volltreffer. Die Anordnung ist reproduzierbar, also nix Zufall !!
diese Aussage würde ich eindeutig als Gerücht einordnen, insbesondere im Hinblick auf in diesem Forum - im Zusammenhang mit dem 302er und Contentklau gemachten Aussagen wie "... ist ein Problem von Google", oder "... ist kein höchstrichterliches Urteil".Trotzdem möchte ich festhalten, dass es hier um strafrechlich relevante Methoden der Suchmaschinen-Optimierung geht.
Ich habe denen das genaue Prozedere aufgeschrieben. Allerdings auf Deutsch, da ich davon ausging, dass Google (wenn sie schon ein deutsches Support-Formular anbieten) auch Deutsch versteht. Aber wenn ich die Antwort richtig interpretiere, dann haben die keinen deutschen Support. Wenn sie die Mail dann durch ein Übersetzungsprogramm jagen, kann ja nur Murks rauskommen.mario hat geschrieben: hast Du verallgemeinert geschrieben oder konntest Du denen genau schildern wie man eine fremde Seite zum Absturz bringt?