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Stinksauer auf DMOZ

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windharp
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Beitrag von windharp » 07.04.2007, 07:11

Die ersten 10 Kandidaten bei der Google-Suche nach rechtsanwalt sind zur Häfte im DMOZ, zur Hälfte nicht. Also eindeutige Kausälität zwischen DMOZ-Eintrag und SERPS?
Mir fallen da gleich noch ein paar Dinge ein:

1. Wer sagt denn, daß nicht ein ODP-Editor vor einiger Zeit mal nach "rechtsanwalt" gesucht und die Ergebnisse der ersten 1-2 Seiten aufgenommen hat? Ursache und Wirkung sind hier nicht ganz so klar zu unterscheiden, wie das oft getan wird. Ich interessiere mich zwar nicht besonders für Rechtsanwälte, aber in den Bereichen wo ich editiere mache ich das gelegentlich mal. Jedes Mal finde ich in auf ersten paar Seiten ein paar neue URLs, die ich dann aufnehme. Im Prinzip kann ich das sogar als Gegenbeweis nehmen: Wenn es notwendig wäre im ODP gelistet zu sein, um TOP-Platzierungen zu erhalten, dann würde ich nicht jedes Mal was neues finden.

2. Schon mal die Seiten auf andere Kriterien überprüft? Vielleicht sind die Rechtsanwälte die ihre Site im ODP vorgeschlagen haben (und die inzwischen da gelistet worden sind) auch sonst wesentlich aktiver was die Bewerbung ihrer Site angeht...

Insofern gebe ich rechtlegal Recht: Den Nachweis eines signifikanten Unterschieds zu führen ist nicht so einfach wie oft behauptet. Vor allem nicht, den Nachweis zu führen, daß der Unterschied signifikanter ist als der von irgendeiner anderen Seite.
Zuletzt geändert von windharp am 07.04.2007, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.
ODP Meta Editor windharp
Ich beantworte grundsätzlich keine Fragen via PM.
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Andrea33
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Beitrag von Andrea33 » 07.04.2007, 08:27

wenn wir nicht heute den 7. April 2007 hätten, würde ich denken, es wäre der 1...

Das DMOZ auf den Müllhaufen der Internetgeschichte gehört ist klar, aber mit dem Verklagen wird es wohl nix werden. Wen oder was wollt Ihr verklagen?

DMOZ bietet eine kostenlose Dienstleistung an, es besteht kein Recht auf Aufnahme in den Katalog. Das sind die Fakten. Also macht Euch nicht lächerlich. Es reicht schon, wenn sich die Leute wegen einem Maschendrahtzaun, die Köpfe einschlagen und sich gegenseitig verklagen und denunzieren.

Das Internet sollte ein freier demokratischer Raum bleiben, ohne Spießbürgertum und Erbsenzähler.

DMOZ kann man viel einfacher seinen Platz zuweisen, indem man es ignoriert und gegebenenfalls Missstände anprangert. Geschieht das in der breiten Masse, entsteht negative Publicity, so dass sich eines Tages auch die Damen und Herren von DMOZ und Google über den Sinn und Unsinn dieses Projektes Gedanken machen werden.

LG
Andrea

contaxe
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Beitrag von contaxe » 07.04.2007, 17:10

Ich halte es für einen Fortschritt dieser Diskussion, die ja leider nicht so ganz sachlich geführt wird, wie ich es mir z. B. wünschen würde, dass man sich schon einmal etwas mit dem Recht, wenn auch oberflächlich, befasst.

Ich möchte zur weiteren Aufklärung einmal die Straftatbestände hier zitieren, die hier Anwendung finden könnten, sollten über einen längeren Zeitraum hinweg erhebliche Unregelmässigkeiten im DMOZ-Verzeichnis offengelegt werden können.

Die Anwendung der nachfolgenden Straftatbestände impliziert - das betone ich hier ausdrücklich - den Nachweis, dass z. B. ein Wirtschaftsunternehmen durch einen Eintrag bei DMOZ Vermögensvorteile erzielen würde. Ein etwaiger Nachweis über die genaue Höhe eines erlittenen Schadens ist dabei nicht ganz unwichtig, für die grundsätzliche Rechtswürdigung des Sachverhaltes jedoch zunächst einmal irrelevant.

Ich darf zitieren:
§ 331 StGB - Vorteilsannahme
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.


§ 332 StGB - Bestechlichkeit
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde,
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,
1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,
2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.
Interessant ist auch (bitte genau lesen):
§ 336
Unterlassen der Diensthandlung
Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich.
Und juristisch so richtig spannend wird es dann hier:
§ 338
Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
(1) In den Fällen des § 332, auch in Verbindung mit den §§ 336 und 337, ist § 73d anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

(2) In den Fällen des § 334, auch in Verbindung mit den §§ 336 und 337, sind die §§ 43a, 73d anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Ich werde hier nicht noch die interessanten Rechtskommentierungen zu diesem Themenkomplex zitieren, geschweige denn die Herrschende Meinung. In jedem Fall jedoch sollten die schwerwiegenden Anschuldigungen gegenüber einigen DMOZ Editoren ernst genommen werden. Man sollte ihnen nachgehen, sie offen legen und einfach die Transparenz schaffen, die einem immer noch derart wichtigen Instrumentarium angemessen ist.

In diesem Sinne frohe Ostern an alle, auch an die DMOZ-Editoren, von denen ich zumindest überzeugt bin, dass sie zum weitaus größten Teil seriös und gewissenhaft ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen.

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rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 07.04.2007, 17:19

contaxe hat geschrieben:Ich werde hier nicht noch die interessanten Rechtskommentierungen zu diesem Themenkomplex zitieren, geschweige denn die Herrschende Meinung. In jedem Fall jedoch sollten die schwerwiegenden Anschuldigungen gegenüber einigen DMOZ Editoren ernst genommen werden.
Das solltest Du wirklich besser nicht tun, s.u. :D
§ 331 StGB - Vorteilsannahme
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 332 StGB - Bestechlichkeit
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, ...

§ 336
Unterlassen der Diensthandlung
Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich.

§ 338
Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
(1) In den Fällen des § 332, auch in Verbindung mit den §§ 336 und 337, ist § 73d anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

(2) In den Fällen des § 334, auch in Verbindung mit den §§ 336 und 337, sind die §§ 43a, 73d anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Also folgerichtig - DMOZ-Edis als für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtete gewerbsmäßige Bandenmitglieder. :lol: :lol: :lol:

Den 1. April hast Du wirklich nur vom Datum knapp verpasst.

contaxe
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Beitrag von contaxe » 07.04.2007, 20:28

Bevor Du einen Sachvortrag als Aprilscherz verunglimpfst, hättest Du ja wenigestens einmal etwas zu dem Thema googeln können.

Du wirst eine ganze Menge dazu finden, insbesondere der Editor von Wikipedia hat sich hierzu besonders viel Mühe gegeben:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamt

Dort heißt es richtigerweise u. A.
Ehrenamt
Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles öffentliches Amt, das überwiegend unentgeltlich ausgeübt wird, zu dem man in vielen Fällen auch verpflichtet und das teilweise auch aberkannt werden kann. Es gibt für ein Ehrenamt kein Gehalt, oft aber eine Aufwandsentschädigung.
und weiter heisst es, ebenfalls korrekterweise:
Internet und neue Medien
Auch die Arbeit vieler Open Source- und Open Content-Projekte, wie beispielsweise der Wikipedia, wird zum größten Teil ehrenamtlich geleistet und stellt so eine neue Form von bürgerschaftlichem Engagement dar; denn es entstehen öffentliche Güter in Form von freier Software und freien Inhalten, die allen unentgeltlich zur Verfügung stehen.
Ich bin noch relativ neu hier, sehe auch mittlerweile wenig Sinn an einer weiteren Debatte - falls Du jedoch einer der DMOZ-Editoren sein solltest, dann nimm Dir einfach mal die Gründlichkeit und den Sachverstand dieses Wikipedia-Editors als Vorbild.

Die DMOZ-Antragstellenden werden es Dir danken.

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Beitrag von rechtlegal » 07.04.2007, 20:46

contaxe hat geschrieben:Bevor Du einen Sachvortrag als Aprilscherz verunglimpfst, hättest Du ja wenigestens einmal etwas zu dem Thema googeln können.
Ich mach' das immer so herum. :lol:

Dir empfehle ich übrigens statt der ganzen Ehrenamtsgoogelei 'nen ordentlichen Strafrechtskommentar, falls Dir der Gesetzestext zu § 11 I Nr. 2, 4 StGB nicht bereits reicht.
contaxe hat geschrieben:... falls Du jedoch einer der DMOZ-Editoren sein solltest, dann nimm Dir einfach mal die Gründlichkeit und den Sachverstand dieses Wikipedia-Editors als Vorbild.

Die DMOZ-Antragstellenden werden es Dir danken.
Bekanntermaßen bin ich keiner.

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Beitrag von contaxe » 07.04.2007, 21:12

Da bewegst Du Dich aber auf ganz dünnem Eis - Du bist anscheinend niedergelassener Anwalt, wie ich jetzt erst sehe. Also auch vom Fach. Kein Strafrechtler - öffentliches Recht wohl auch nicht, wenn mich mein flüchtiger Blick auf Deine Website nicht täuscht.

Vielleicht solltes Du Dir einmal zunächst den "Social Contract" der ODP zur Gemüte führen, und danach darüber sinnieren, inwieweit hier der Bogen zu einem Öffentlichen Rechtsgut gespannt werden kann.

https://dmoz.org/socialcontract.html

Du wirst doch zugeben müssen, daß dies ein hochinteressanter, wenn auch komplexer Sachverhalt ist, der in der von Dir skizzierten Weise nicht so einfach ad absurdum geführt werden kann.

Meine Intention im Übrigen ist lediglich diejenigen zu sensibilisieren, die hier leichtfertig über berechtigte Ansinnen DMOZ-Geschädigter hinweg sehen. Lass es uns doch gemeinsam tun - dies dient gerade auch der, wie ich immer noch finde, guten ODP-Idee.

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Beitrag von rechtlegal » 07.04.2007, 21:24

contaxe hat geschrieben:Da bewegst Du Dich aber auf ganz dünnem Eis
Da fühle ich mich am wohlsten. :D

Nimm Dir jetzt bitte 'nen Kommentar zu der eben zitierten Norm.
contaxe hat geschrieben:... die hier leichtfertig über berechtigte Ansinnen DMOZ-Geschädigter hinweg sehen.
Es gibt keine Geschädigten, da es auch kein einklagbares Recht auf Aufnahme gibt.

Im übrigen vermisse ich immer noch Deine Stellungnahme zu meinem Bsp. am Ende der vorigen Seite.

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Beitrag von contaxe » 07.04.2007, 22:00

Nimm Dir jetzt bitte 'nen Kommentar zu der eben zitierten Norm.
Ich wälze permanent Kommentare - daher habe ich dieses Diskussion ja auch in diese Richtung geführt.
Es gibt keine Geschädigten, da es auch kein einklagbares Recht auf Aufnahme gibt.
Eine Rechtsauffassung, die ich nicht teile. Aber jetzt sind wir ja schonmal auf dem richtigen Weg.
Im übrigen vermisse ich immer noch Deine Stellungnahme zu meinem Bsp. am Ende der vorigen Seite.
Ich werde hier jetzt keine Klageschrift inkl. ausführlicher Begründung sowie der dazu erforderlichen Gutachten beifügen. Aber ich werde mich jetzt selbstverständlich sofort dransetzen und mich dann in 4 Wochen wieder bei Dir melden. Bis dahin habe ich schon mal alle meine Termine abgesagt. Selbstverständlich führe ich dann auch die Sammelklage in den Staaten auf meine Kosten.
:D . Alle betroffenen Dmoz-Editoren können sich dann schon mal warm anziehen, denn im amerikanischen Schadenersatzrecht kommen ja noch die exemplary damages zur Anwendung, etwas, was man hierzulande leider nicht kennt.

Aber Scherz beiseite - ich finde wirklich, das dies ein spannendes Thema ist, aber ich werde mich nun ausklinken, gehe jetzt schon mal auf Eiersuche.

In diesem Sinne Frohe Ostern an alle, auch und besonders an Dich, hat mir Freude gemacht mit Dir zu plaudern. :D

rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 07.04.2007, 22:02

Gleichfalls, immer gerne wieder. :D

Frohe Ostern.

Andrea33
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Beitrag von Andrea33 » 08.04.2007, 10:24

LG
Andrea
Zuletzt geändert von Andrea33 am 08.04.2007, 17:20, insgesamt 2-mal geändert.

lloy
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Beitrag von lloy » 08.04.2007, 14:44

lol :D

Genau. Und dann am besten gleich noch Google verklagen, weil die ja einem offensichtlich und nachweisbar korrupten Verzeichnis eine derart hohe Relevanz einräumen. (Was kann da im übrigen das DMOZ eigentlich für???)

Und dann natürlich jeden deutschen Internetnutzer, weil wir ja alle so gern googlen und es doch offensichtlich ist, dass die Relevanz der Ergebnisse lediglich auf gefakten Verzeichniseinträgen beruht.

Dir jedenfalls noch viel Spass und viel Erfolg!

contaxe
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Beitrag von contaxe » 08.04.2007, 16:25

Ich werde hier jetzt keine Klageschrift inkl. ausführlicher Begründung sowie der dazu erforderlichen Gutachten beifügen. Aber ich werde mich jetzt selbstverständlich sofort dransetzen und mich dann in 4 Wochen wieder bei Dir melden. Bis dahin habe ich schon mal alle meine Termine abgesagt. Selbstverständlich führe ich dann auch die Sammelklage in den Staaten auf meine Kosten.
. Alle betroffenen Dmoz-Editoren können sich dann schon mal warm anziehen, denn im amerikanischen Schadenersatzrecht kommen ja noch die exemplary damages zur Anwendung, etwas, was man hierzulande leider nicht kennt.

Aber Scherz beiseite - ich finde wirklich, das dies ein spannendes Thema ist, aber ich werde mich nun ausklinken, gehe jetzt schon mal auf Eiersuche.
Vielleicht hätte man einfach einmal wenige Zeilen mehr lesen sollen, dann wäre man sofort auf die Ironie gestossen. Oder leben wir mittlerweile in einer Zeit, in der es schon zuviel verlangt ist, überhaupt noch zu lesen?

Der Thread hatte mit dieser Fachdisskussion so schön geendet, und wird jetzt leider mittels unsachlicher Posts auf ein immer öfter anzutreffendes Niveau hinunter gezogen.

Schade ist, dass immer dann persönlichen Herabwürdigungen ins Spiel kommen, wenn die jeweils Betreffenden sachlich nichts beizutragen haben. Es ist eigentlich schade um jede Minute, die man in einem derartigen Forum verbringt.
Zuletzt geändert von contaxe am 08.04.2007, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.

lloy
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Beitrag von lloy » 08.04.2007, 17:00

Die Ironie im letzten Post ist mir leider tatsächlich entgangen, zu schnell gelesen...
Ich dachte schon, Du wärst der nächste aufrechte Streiter, der das DMOZ "aufmischen" will.

Ob die endlose Diskussion über das Verzeichnis und seine Editoren mit Deiner These der strafrechtlichen Relevanz jedoch tatsächlich an praktischem Nutzen gewinnt?
jedoch ich hätte z. B. keinerlei Probleme damit, eine Kausalität zwischen DMOZ Eintragungen und SERPs-Resultaten nachzuweisen.

Wenn es jedoch theoretisch interessant ist, mir solls recht sein :wink:

thomasbe
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Beitrag von thomasbe » 09.04.2007, 10:42

Muaddib hat geschrieben:
Sumatis hat geschrieben:Also mir ist es ehrlich ein Rätsel, warum die Wogen beim Thema DMOZ immer so hoch schlagen.
Das zu erklaeren ist nun wirklich einfach.

Weil es gerade im Internet aeusserst selten vorkommt, dass von zahlreichen Personen vorgetragene Kritik mit einer derartigen Arroganz abgebuegelt wird.
es maulen ja immer nur die Leute rum, die ihre (schlechte) Seite nicht ins DMOZ reingebracht haben.
Die Leute, die das DMOZ gut finden - weil es ein hochwertiger Webkatalog ist - haben keinen Grund sich zu beschweren. Deswegen hört man prinzipiell immer nur die schlechte Seite :wink:

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