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1. Ist ein dmoz-Eintrag längst nicht mehr so relevant für das Google-Ranking.contaxe hat geschrieben:Wenn also - und dies erscheint mir zwar aufwendig, aber keinesfalls abwägig - der Nachweis erbracht wird, dass hier zum Nachteil eines Dritten Vorteilnahme vorgenommen wurde, steht nicht nur eine strafrechtliche Würdigung im Raum. Eine Zivilklage mit u. U. privatrechtlichen Haftungskonsequenzen für denjenigen, der hier Missbrauch betreibt, wäre dann eine nicht von der Hand zu weisende logische Konsequenz, und, hätte auch dann Aussicht auf Erfolg.
Ich hatte eine mögliche Rechtswürdigung aus dem Blickwinkel eines Juristen skizziert. Leider liegst Du mit Deiner - verständlicherweise laienhaften - Einschätzung falsch. Der Vorsatz ist bei derartigen Fällen i. d. R. nur für ein etwaiges Strafrechtsverfahren von Bedeutung, nicht für eine Zivilklage - und schon gar nicht für ein äquivalentes Verfahren in den Vereinigten Staaten.3. Wirst du - sofern 2. erbracht wurde - erstmal beweisen müssen, daß der zuständige Editor einen Eintrag mit Vorsatz abgelehnt/entfernt hat.
4. Ist das genauso realistisch, wie der Metzger um die Ecke gegen Metro klagen könnte, daß die seine Wurst ins Sortiment aufnehmen, weil er sich davon mehr Wiederverkäufer erhofft.
Ein wenig Jura-Kenntnisse hab ich nun doch, nur halte ich von der Vergewaltigung des Zivilrechts in diesen Ausmaßen rein gar nichts. Und natürlich heißt es nicht "Vorsatz", sondern "Vorteilnahme", man möge mir "Laien" diese Aussage nachsehen.contaxe hat geschrieben:Ich hatte eine mögliche Rechtswürdigung aus dem Blickwinkel eines Juristen skizziert. Leider liegst Du mit Deiner - verständlicherweise laienhaften - Einschätzung falsch. Der Vorsatz ist bei derartigen Fällen i. d. R. nur für ein etwaiges Strafrechtsverfahren von Bedeutung, nicht für eine Zivilklage - und schon gar nicht für ein äquivalentes Verfahren in den Vereinigten Staaten.
Damit wärst du der 1. Nicht-Google-Mitarbeiter, der ein Ranking-Kriterium zweifelsfrei anhand von Beobachtungen mit über 100 weiteren zu berücksichtigenden "Störfaktoren" nachweisen kann. Viel Erfolg. Die Krone der Suchmaschinenoptimierung sei dir gewiss...contaxe hat geschrieben:Richtig ist, dass der Sachverhalt komplex ist, und Aufwand erfordert, jedoch ich hätte z. B. keinerlei Probleme damit, eine Kausalität zwischen DMOZ Eintragungen und SERPs-Resultaten nachzuweisen. Eine Google-Aussage ist hierfür in keinster Weise nötig, und wenn doch, hätte dieses Unternehmen keinen Grund zugunsten von DMOZ ein falsches Zeugnis abzulegen.
Ich dagegen schon.contaxe hat geschrieben:Richtig ist, dass der Sachverhalt komplex ist, und Aufwand erfordert, jedoch ich hätte z. B. keinerlei Probleme damit, eine Kausalität zwischen DMOZ Eintragungen und SERPs-Resultaten nachzuweisen.
Das zu erklaeren ist nun wirklich einfach.Sumatis hat geschrieben:Also mir ist es ehrlich ein Rätsel, warum die Wogen beim Thema DMOZ immer so hoch schlagen.