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Anzeige wegen allem Denkbaren hat er ein paar Tage später bekommen,
Fahrerflucht, Körperverletzung , Behinderung von ... u.s.w..
Das fällt unter § 32 Notwehr bzw. (weil der "Angriff" durch die Polizei vermutlich nicht rechtswidrig war) unter § 34 Rechtfertigender Notstand oder § 35 Entschuldigender Notstand. Das spielt im Endeffekt aber kaum eine Rolle.seonewbie hat geschrieben:Das eine mal hat mich eine Kollege zum Schichtwechel angerufen das
Typen mit Waffen ums Rechenzentrum schlichen der Wachdienst hätte wirklich
um ein Haar das Feuer auf die Beamten eröfffnet die nur eine Beschlagnahme
durchführen wollten. Keiner der Beamten trug eine Uniform, waren nicht als
Polizisten zu erkennen und hatten das umfriedete Grundstück ohne sich
zu erkennen zu geben betreten / das Tor überwunden. Der Wachdienst
hatte schon auf die Beamten angelegt. Ganz ehrlich in der Situatuion
ist mir der Arsch so was von auf Grundeis gegangen.
Der Fall unterscheidet sich von deinen schon alleine dadurch, dass der Schütze einfach blind durch die Tür geschossen hat. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass er wusste, wer da an der Tür bollerte, denn das Erste, was die Polizei beim Stürmen einer Wohnung brüllt, ist "POLIZEI" – gerade, um sicherzustellen, dass der "überfallene" Bürger weiß, was er (nicht) zu befürchten hat.seonewbie hat geschrieben:"während das Sondereinsatzkommando Rheinland-Pfalz dabei war, seine Wohnungstür zu öffnen."
Jedem, der der Ordnung halber eine Waffe in die Hand gedrückt bekommt, wird eingebleut, erst zu schießen, wenn er selber aktiv angegriffen wird. Die Schusswaffe ist zur Selbstverteidigung gedacht, nicht mehr, nicht weniger. Wenn man jemanden mit der Waffe bedroht, dann hat man ihn zuerst aufzufordern, sich zu identifizieren bzw. zu ergeben. Greift er trotzdem an, hat man ihm der Notwehr halber ins Bein zu schießen und nicht sofort abzuknallen.Das eine mal hat mich eine Kollege zum Schichtwechel angerufen das Typen mit Waffen ums Rechenzentrum schlichen der Wachdienst hätte wirklich um ein Haar das Feuer auf die Beamten eröfffnet
Weil in Deutschland niemand, der noch halbwegs bei Trost ist, sofort schiesst, wenn er einen mit Pistole sieht. Dass machen nur die hinterletzten Deppen – und zu denen schickt man Sonderkräfte, die dann auch entsprechend ausgestattet sind (und als Polizei erkennbar).Mich wundert das auch im Nachhinein das von allen Durchsuchungen von denen ich von Kollegen gehört habe, die Beamten immer alle in Zivil sind, aber die Waffen sehr offensichtlich tragen. Das provoziert doch ganz klar Probleme. Warum wird das aber so gehandhabt?
Sehr intelligent, wirklich sehr intelligent … Keine Ahnung, ob das noch sechsfacher Totschlag wäre oder schon sechsfacher Mord.Der hätte aus hundert Meter einfach anlegen können und alle sechse ...
Ein gewöhnlicher Einbrecher ist gewöhnlicherweise nicht bewaffnet, denn er legt es darauf an, nicht auf den Eigentümer zu treffen. Du solltest wissen, dass Eigentümer immer eine unbequeme Angelegenheit sind, die beim Ausräumen der Wohnung fürchterlich stören.Die Herrn sind ja von gewöhnlichen Einbrechern/ Terroristen und andern im Morgengrauen nicht zu unterscheiden
Sie geben sich zu erkennen, keine Sorge.Warum dürfen die sich nicht eindeutig als Polizei/Zoll/Finanzamt zu erkennen geben und müssen riskieren auf einem bewachten Gelände erschossen zu werden?
Meinst du den Fall wo nicht Polizei drauf stand oder den Fall, wo sich vor der Beschriftung ein Sichthindernis befand? Die können auch in Uniform rumwurschteln, wenn man sie wegen der Sichtverhältnisse nicht erkennt, dann erkannt man sie nicht. Alles weiter wäre anhand der konkreten Gegebenheiten zu klären.Mork vom Ork hat geschrieben:Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Wenn er nicht wußte, daß es die Polizei ist, schoß er auf eine Bedrohung, alles Weitere wäre zu klären. In dem Fall ist das aus dem Artikel mit dem "durch die Tür" = "Heimtücke" als Mordmerkmal auch Quatsch.Mork vom Ork hat geschrieben:Der Fall unterscheidet sich von deinen schon alleine dadurch, dass der Schütze einfach blind durch die Tür geschossen hat.
Sollte man meinen (wissen tun wir es nicht, bisher ist mir nicht mal die Behauptung untergekommen es wäre so), es verwundert nur, warum er erst zwei mal schießt und dann aufhört. Leicht nachvollziehbar wäre das, wenn erst nach den zwei Schüssen klar war wer da vor der Tür ist.Mork vom Ork hat geschrieben:Und ich bin mir ziemlich sicher, dass er wusste, wer da an der Tür bollerte, denn das Erste, was die Polizei beim Stürmen einer Wohnung brüllt, ist "POLIZEI" – gerade, um sicherzustellen, dass der "überfallene" Bürger weiß, was er (nicht) zu befürchten hat.
Was eingebleut wird oder wozu etwas gedacht ist, ist das eine aber nicht alles. Wer eine Waffe trägt, ob legal oder illegal, hat das Recht sie in Notwehr einzusetzen, wenn die Lage so ist das er es darf und solche Lagen gibt es. Es sind Szenarien denkbar, in denen man nicht irgendwelche Aufforderungen aussprechen muß und es sind Szenarien denkbar in denen ohne Umschweife gezielt tödliche Gewalt angewendet werden darf. Das ist so, ich habe es nicht entschieden.Mork vom Ork hat geschrieben:Jedem, der der Ordnung halber eine Waffe in die Hand gedrückt bekommt, wird eingebleut, erst zu schießen, wenn er selber aktiv angegriffen wird. Die Schusswaffe ist zur Selbstverteidigung gedacht, nicht mehr, nicht weniger. Wenn man jemanden mit der Waffe bedroht, dann hat man ihn zuerst aufzufordern, sich zu identifizieren bzw. zu ergeben. Greift er trotzdem an, hat man ihm der Notwehr halber ins Bein zu schießen und nicht sofort abzuknallen.
Das ist die freie Entscheidung derer, deren Rechtsgut verteidigt werden soll, nicht mehr und nicht weniger. Natürlich kann man auch still und leise das Weite suchen wenn bewaffnete Gestallten über das Grundstück streichen oder die andere Backe hinhalten, man muß aber nicht.Mork vom Ork hat geschrieben:Selbst den Leuten, die wirklich Sachwerte zu bewachen haben, jene, die Geldtransporter fahren, wird gesagt, dass sie um Gottes Willen den schnöden Mammon nicht aktiv mit der Pistole verteidigen und ihr Leben aufs Spiel setzen sollen.
Was stellt er sich denn vor? Er sagte sie hatten schon angelegt aber dann hat es sich aufgeklärt.Mork vom Ork hat geschrieben:Im Übrigen werden da eh keine Wild-West-Cowboys eingestellt, wie du es dir offenbar vorstellst, solche Firmen setzen eher auf besonnene Typen.
Wer anlegt (und ich habe erst mal keinen Grund nicht zu glauben daß das stattgefunden hat) und vor hat nicht zu schießen ist fehl am Platz, dumm oder - such Dir was aus.Mork vom Ork hat geschrieben:Ich weiß ja nicht, wer dir den Unsinn von wegen "wirklich um ein Haar erschossen" erzählt hat, aber offenbar wollte er bei dir einen auf dicke Hose machen.
Die Gefahr wird schon heraufbeschworen, wenn noch keiner schießt (wenn man jetzt mal nicht vom Normalfall ausgeht, bei dem geklingelt wird und man "guten Tag" sagt und sich ausweist) und ob man es mit einem Deppen zu tun hat, weiß man vorher auch nicht.Mork vom Ork hat geschrieben:Weil in Deutschland niemand, der noch halbwegs bei Trost ist, sofort schiesst, wenn er einen mit Pistole sieht. Dass machen nur die hinterletzten Deppen – und zu denen schickt man Sonderkräfte, die dann auch entsprechend ausgestattet sind (und als Polizei erkennbar).Mich wundert das auch im Nachhinein das von allen Durchsuchungen von denen ich von Kollegen gehört habe, die Beamten immer alle in Zivil sind, aber die Waffen sehr offensichtlich tragen. Das provoziert doch ganz klar Probleme. Warum wird das aber so gehandhabt?
Bei Bewaffneten die schon eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, kann es kein krasses Mißverhältnis geben, also ist tödliche Gewalt als mögliche zulässige Notwehr nicht auszuschließen. Selbst ohne Bewaffnung, falls ein Auto gestohlen würde, was nicht gerade ein wertloser Schrotthaufen ist, wäre gezielt tödliche Gewalt, wenn sie das geringste geeignete Mittel ist den Angriff auf das Rechtsgut abzuwehren, in Deutschland in Notwehr zulässig. Das solche Situationen die absolute Ausnahme sind sollte klar sein.Mork vom Ork hat geschrieben:Sehr intelligent, wirklich sehr intelligent … Keine Ahnung, ob das noch sechsfacher Totschlag wäre oder schon sechsfacher Mord.Der hätte aus hundert Meter einfach anlegen können und alle sechse ...
Ein Grund mehr bei jemandem mit gezogener Waffe schlimmeres anzunehmen als einen Diebstahl. Davon abgesehen ist Diebstahl grundsetzlich etwas gegen das man Notwehr üben darf.Mork vom Ork hat geschrieben:Ein gewöhnlicher Einbrecher ist gewöhnlicherweise nicht bewaffnet, denn er legt es darauf an, nicht auf den Eigentümer zu treffen. Du solltest wissen, dass Eigentümer immer eine unbequeme Angelegenheit sind, die beim Ausräumen der Wohnung fürchterlich stören.Die Herrn sind ja von gewöhnlichen Einbrechern/ Terroristen und andern im Morgengrauen nicht zu unterscheiden
Ist der Einbrecher ausnahmsweise doch mal bewaffnet, rennt er nicht mit gezogener Waffe durch die Gegend, das behindert bei der Einbrecherei nämlich ebenfalls fürchterlich, denn auch Einbrecher haben nur zwei Hände.
Mork vom Ork hat geschrieben:Und was die Terroristen angeht, solltest du mal deinen gesunden Menschenverstand überprüfen – alleine die Erwähnung lächerlich. Die Herren Schily und Schäuble scheinen bei dir in Sachen Paranoia ganze Arbeit leistet zu haben.
Ja, so sollte es in der Regel sein.Mork vom Ork hat geschrieben:Sie geben sich zu erkennen, keine Sorge.Warum dürfen die sich nicht eindeutig als Polizei/Zoll/Finanzamt zu erkennen geben und müssen riskieren auf einem bewachten Gelände erschossen zu werden?
Davon abgesehen ist Diebstahl grundsetzlich etwas gegen das man Notwehr üben darf.
Der Satz enthält "nicht angemessen". Muß ich noch mehr erwidern?jackwiesel hat geschrieben:... da reicht ein "nicht angemessener Warnschuss" und die Laufbahn ist für immer beendet.
Nur weil die Einschränkung in einem Nebensatz steht, ist sie nicht so bedeutungslos, dass du aus dem Satz einen Freibrief zum Abknallen dunkler Gestalten konstruieren kannst, egal, ob's der Wachmann ist, der jemanden schleichen sieht, oder, noch besser, der Hausbesitzer aus 100 Metern Entfernung mit dem Zielfernrohr.Hasenhuf hat geschrieben:"Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen."
Laut Wikipedia aus: Kühl, Kristian, Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Auflage, 2002, Vahlen, §7 Rdn. 4
Dir ist offenbar nicht klar, dass es zwischen Wegrennen und Erschießen (Töten) noch ein vergleichsweise weites Feld von wirksamen Anwendungsmöglichkeiten für eine Schusswaffe gibt: Die Drohung alleine, der Warnschuss, der nicht-tödliche, aber für das Opfer überaus schmerzhafte Schuss in Arme oder Beine. (Von anderen Dingen mal ganz abgesehen, namentlich dem simplen Rufen der Polizei und Abwarten bis zu deren Eintreffen.)Wer anlegt (und ich habe erst mal keinen Grund nicht zu glauben daß das stattgefunden hat) und vor hat nicht zu schießen ist fehl am Platz, dummMork vom Ork hat geschrieben:Ich weiß ja nicht, wer dir den Unsinn von wegen "wirklich um ein Haar erschossen" erzählt hat, aber offenbar wollte er bei dir einen auf dicke Hose machen.