Ach, und mich lässt der Hörr Forstandseorsitzende hier in DE den Kuchen und die Tulpen bewachen wa?catcat hat geschrieben:
Das hab ich im Hinterkopf.
Nettie, das CNR-Gewusel, margin und e-fee ...
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Hmmm. Nee, SEO-Efangelium.SEO-Evangelium hat geschrieben:@catcat... Forstandsvorsitzender schreibt man mit V, Forsitzender auch...
diesbezüglich würde ich hierhin verweisen wollen, Beitrag Todo... https://www.abakus-internet-marketing.d ... 236#695236catcat hat geschrieben:Hmmm. Nee, SEO-Efangelium.SEO-Evangelium hat geschrieben:@catcat... Forstandsvorsitzender schreibt man mit V, Forsitzender auch...
Ich kann mich Titel geben wie ich lustich bin; einer der Forteile, wenn man Forstandsforsitzender ist. Prost.
Schon das Landgericht bejahte grundsätzlich, dass sich der Angeklagte bedroht fühlte. Allerdings habe er nicht gleich schießen dürfen. Vielmehr sei er verpflichtet gewesen, den Waffeneinsatz anzukündigen oder einen Warnschuss abzugeben. Ohne Vorwarnung dürfe von einer tödlichen Waffe kein Gebrauch gemacht werden.
Dies sieht der Bundesgerichtshof anders.
Der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe müsse zwar grundsätzlich zunächst angedroht und auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener müsse dafür aber nicht das Risiko des Fehlschlags seiner Verteidigungshandlung eingehen.