
(Die Sache mit dem Kamener Kreuz war besonders geil.)
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Öhhh, da muss ich mal den Waffenbesitzer rauslassen:net(t)worker hat geschrieben:[...]
und je nachdem welche Waffe und Munition verwendet wird, schützt auch eine schußsichere Weste nur bedingt.... In den USA werden hauptsächlich normale Geschoße verwendet, die sind am günstigsten und samt Waffe ja an jeder Ecke legal zu erwerben... diese Munition verformt sich schnell wenn sie auf etwas trifft, und kann so durch eine Weste auch einfacher aufgehalten werden..... Nachteil ist eben wenn sie den Köper wirklich trifft, denn auch dann verformt sie sich schnell und reißt richtige Löcher, ggf. zerteilt sich das Geschoß auch.
in Europa ist eine Waffe nicht so einfach zu haben, und hier wird meist ummantelte Munition verwendet, und da muss die Weste schon etwas mehr abhaben können... dafür gibt es aber meist saubere Durchschüsse wenn ein Körper getroffen wird, da die Ummantelung das Geschoß zusammenhält...
[...]
Da hast du sicherlicht Recht abernet(t)worker hat geschrieben:.. durch ne mauer schießt er nicht so schnell...
catcat hat geschrieben: Öhhh, da muss ich mal den Waffenbesitzer rauslassen:
Schläfst Du? Diese Einschränkung (es muß das mildeste geeignete Mittel gewählt) ist mit die häufigste wiederkehrende Aussage meiner vorherigen Beiträge.Mork vom Ork hat geschrieben:Nur weil die Einschränkung in einem Nebensatz steht, ist sie nicht so bedeutungslos, dass du aus dem Satz einen Freibrief zum Abknallen dunkler Gestalten konstruieren kannst, egal, ob's der Wachmann ist, der jemanden schleichen sieht, oder, noch besser, der Hausbesitzer aus 100 Metern Entfernung mit dem Zielfernrohr.
Doch. Dir ist aber offenbar nicht klar, was ich geschieben habe.Mork vom Ork hat geschrieben:Dir ist offenbar nicht klar, dass es zwischen Wegrennen und Erschießen (Töten) noch ein vergleichsweise weites Feld von wirksamen Anwendungsmöglichkeiten für eine Schusswaffe gibt:Wer anlegt (und ich habe erst mal keinen Grund nicht zu glauben daß das stattgefunden hat) und vor hat nicht zu schießen ist fehl am Platz, dummMork vom Ork hat geschrieben:Ich weiß ja nicht, wer dir den Unsinn von wegen "wirklich um ein Haar erschossen" erzählt hat, aber offenbar wollte er bei dir einen auf dicke Hose machen.
Was machst Du, wenn Drohung und Warnschuß keine Wirkung zeigen? Du schießt wenn nötig.Mork vom Ork hat geschrieben:Die Drohung alleine, der Warnschuss, ...
Es war von einem Jagdgewehr die Rede und mit guter Zieleinrichtung sind 100m ein absoluter Witz. Das sage ich der beim Bund gerade mal zwei mal scharfes schießen mitgemacht hat.guppy hat geschrieben:Ach, musst du nicht so verbissen sehen, die Experten hier knallen ja auf 100m gleich 6 Mann mit einer P6 ab, ...
Entweder war dann die nicht wahrgenommene Möglichkeit zur Flucht nicht der Grund warum die Notwehr nicht zuerkannt wurde*, oder die Notwehrhandlung die keine war wurde gegen Deliktunfähige begangen. Vielleicht hast Du auch was verwechselt und die sind nicht bestraft wurden, weil sie (nicht) in Notwehr gehandelt haben, sondern wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.guppy hat geschrieben:Es gibt definitiv Urteile bei denen Angegriffenen die Notwehr nicht zuerkannt wurde, wenn die Möglichkeit der Flucht bestand. Und da wurden keine Schusswaffen sondern Messer oder Basballschläger eingesetzt.
Du kannst gern für dich darauf verzichten unter solchen Umständen solche Gewalt anzuwenden, so wie ich und die allermeisten Menschen es tun werden. Die Frage ist aber, in wie weit man einem Menschen verbietet ein eigenes Rechtsgut zu wahren solange noch ein Mittel besteht es zu wahren. Ich hätte kein Problem damit, wenn man tödliche Gewalt zum Schutz von Sachwerten ausschließt aber irgendwo muß man eine Grenze ziehen.guppy hat geschrieben:Und das halte ich für praxisfernen Schwachsinn, auch wenn es geschrieben steht.Hasenhuf hat Folgendes geschrieben:
"Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen."
Laut Wikipedia aus: Kühl, Kristian, Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Auflage, 2002, Vahlen, §7 Rdn. 4
Du hast es immer noch nicht geschnallt, daß es nicht um polizeiliche Aktionen geht?!jackwiesel hat geschrieben:Jepp - als ehemaliger Militärpolizist und Dienstwaffenträger schliesse ich mich dem an. Schon das Öffnen des Pistolenholsters ist meldepflichtig.
Ich kann mich wage erinnern aber weshalb wurde er genau bestraft? Es besteht keine Pflicht zur Anzeige, es könnte aber unterlassene Hilfeleistung in Frage kommen. Vermutlich war auch ein ein Verstoß gegen das Waffengesetz im Spiel. Und dann noch die ganzen Einzelheiten von denen wir nie erfahren haben.Nullpointer hat geschrieben:zur selbstverteidigung fällt mir noch der student? in köln? ein. der wurde ja wohl von mehreren kulturbereicherern angegangen und hat sich mit dem messer zur wehr gesetzt. man hat ihm dann glaube ich einen strick draus gedreht, weil er nicht gleich danach die polizei gerufen hat (schock?) und wohl auch körperlich nicht unterlegen gewesen wäre.
Man muß kein milderes Mittel wählen, wenn man sich dadurch gefährdet (denn dann wäre das Mittel nicht geeignet den Angriff abzuwehren). Aber ob man mit einem Messer oder mit Fäusten in den Nahkampf geht, muß nicht in jedem (Einzel-)Fall einen Großen unterschied machen, eventuell gefährdet man sich durch den Einsatz des Messers sogar mehr. Das könnte vor Gericht berücksichtigt werden.Nullpointer hat geschrieben:dabie ist das auch wieder käse. geht so eine gruppe auf mich los und ich habe keine fluchtmöglichkeit weiß ich nicht, ob ich "nur" schläge kassiere, totgetreten werde oder schnell mal ein messer geogen wird. ...
So weit sind sie, sie entscheiden aber in Einzelfällen, wo dann eventuell Umstände vorliegen, wegen denen man bestraft wird.Nullpointer hat geschrieben:wer sich in gefahr begibt, kommt darin um. wer andere mitmenschen angreift und sei es "nur" mit fäusten muss mit allen konsequenzen rechnen. soweit sind unsere richter aber noch nicht.
Nö - es geht (mir) um die Nutzung von Waffen und darum, wie an der Waffe eingewiesene Leute mit dieser Waffe umzugehen haben...!jackwiesel hat Folgendes geschrieben:
Jepp - als ehemaliger Militärpolizist und Dienstwaffenträger schliesse ich mich dem an. Schon das Öffnen des Pistolenholsters ist meldepflichtig.
Du hast es immer noch nicht geschnallt, daß es nicht um polizeiliche Aktionen geht?!
Ich bin kein Rechtsgelehrter ist auch nicht meine Bausstelle , aber meines Wissens muss die Wahl der Mittel immer angemessen sein,.Kanonen auf Spatzen geht nicht. Wenn die Gefahr anders abwendbar wäre.....und der Besagte hatte wohl einem Türken, der mit dem Butterfly seine 2 Kumpels beeindrucken wollte den Basballschläger zwischen die Lichter gesetzt, obwohl er ohne Probleme hätte abhauen können, aber Details kenn ich auch nicht, auf alle Fälle musste er ne ganze Menge zahlen und hat wohl auch Bewährung bekommen ......hasenhuf hat geschrieben:Entweder war dann die nicht wahrgenommene Möglichkeit zur Flucht nicht der Grund warum die Notwehr nicht zuerkannt wurde*, oder die Notwehrhandlung die keine war wurde gegen Deliktunfähige begangen. Vielleicht hast Du auch was verwechselt und die sind nicht bestraft wurden, weil sie (nicht) in Notwehr gehandelt haben, sondern wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.guppy hat Folgendes geschrieben:
Es gibt definitiv Urteile bei denen Angegriffenen die Notwehr nicht zuerkannt wurde, wenn die Möglichkeit der Flucht bestand. Und da wurden keine Schusswaffen sondern Messer oder Basballschläger eingesetzt.
*Der Grundsatz für alles was mit Notwehr zu tun hat lautet "Recht muß dem Unrecht nicht weichen".
nicht anders abwendbar =
als durch die ausgeführte Tat ist die Gefahr, wenn kein weniger entscheidendes Mittel zur Abwendung zur
Verfügung steht. Dies hat der Handelnde gewissenhaft zu prüfen! So z. B., ob die eigene Flucht, die Hilfe anderer,
eine Verletzung geringwertiger Rechtsgüter oder eine geringere Verletzung desselben Rechtsgutes zur Abwendung
der Gefahr ausreicht.
Vom krassen Mißverhältnis abgesehen muß bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das steht doch alles in deiner Quelle, die Du ruhig hättest nennen können. Dort steht zwar auch "Die Verhältnismäßigkeit ist zu wahren, d. h. wenn möglich, einen Schuss auf die Beine statt in die Brust." Aber das hat offensichtlich mit Verhältnismäßigkeit nichts zu tun, das Wort ist falsch gewählt. Die Aussage ist wieder, daß das geringste geieignete Mittel zu wählen ist.guppy hat geschrieben:Ich bin kein Rechtsgelehrter ist auch nicht meine Bausstelle , aber meines Wissens muss die Wahl der Mittel immer angemessen sein,.Kanonen auf Spatzen geht nicht.
Ja, da geht es aber um rechtfertigenden Notstand (also um eine Gefahr im Allgemeinen für ein Rechtsgut und nicht um einen rechtswidrigen Angriff und Du hast von einem Angriff geredet). Man muß zwischen rechtfertigenden Notstand, entschuldigenden Notstand und Notwehr unterscheiden. Bei Notwehr ist man, außer bei Deliktunfähigen, niemals zur Flucht verpflichtet. Aus deiner Quelle zur Notwehr:nicht anders abwendbar =
als durch die ausgeführte Tat ist die Gefahr, wenn kein weniger entscheidendes Mittel zur Abwendung zur
Verfügung steht. Dies hat der Handelnde gewissenhaft zu prüfen! So z. B., ob die eigene Flucht, die Hilfe anderer,
eine Verletzung geringwertiger Rechtsgüter oder eine geringere Verletzung desselben Rechtsgutes zur Abwendung
der Gefahr ausreicht.
sorry... aber den kann ich mir gerade nicht verkneifen... war gerade in Bochum am Cocktails trinken... und da kann man auch Cocktails in kneipen bekommen die noch nie Cocktails serviert haben... der trick ist das man nach der 2. Absage die Zutaten einzeln bestelt und selber mischt.... das passende Glas kann man auch bekommen...catcat hat geschrieben: Öhhh, da muss ich mal den Waffenbesitzer rauslassen:
Ne Schusssichere Weste ist prima bei Faustfeuerwaffen unterhalb 7,65mm mit "normaler Munition". Allerdings kann auch ne stinkpopelige 22"-er mit HE-Munition ne Weste durchschlagen wie Butter. (s. Colt Pistiole 22er mit Hochgeschwindigkeitsmunition)
Ich habe 2 SigSaur 9mm Pistolen und ne Kalashnikov mit 20St. 45-Schuss-Magazinen im Haus - und wenn bei mir einer im Garten in Zivil rumschleichen würde und "Policija" rufen würde... dann würde ich erst recht sorgfältiger zielen.
Das kann ja nicht angehen, das die Typen in Zivil bei einem rumschleichen...