Axo... du zahlst anstatt etwas über 1.000 Euro Abmahngebühr lieber gleich mehrere Tausend Euro für eine einstweilige Verfügung oder einem Prozess vor dem Landgericht? Der Gegenseite kann das egal sein, wenn die Forderung berechtigt ist, deren Anwälte zahlst man ja direkt mit...ole1210 hat geschrieben:Daran sollten sich die Deutschen mal nen Beispiel nehmen.Mal abgesehen davon dass das im Spanischen Rechtsystem Abmahnen sowieso nicht vorgesehen ist.